10.08.2026 Wirtschaft & Verkehr – ein
Stadt Buchholz richtet neues Tempo 30 ein
Maßnahmen betreffen hochfrequentierte Schulwege

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Buchholz – Die Stadt Buchholz hat in den Sommerferien Tempo-30-Regelungen auf zwei Streckentypeneingerichtet, auf dem halben Stadtring sowie auf hochfrequentierten Schulwegen. Rechtliche Grundlage sind Änderungen der Straßenverkehrsordnung, die neue Anordnungsmöglichkeiten geschaffen haben. Alle Verkehrszeichen wurden planmäßig vor dem Ende der Sommerferien aufgestellt.
Die geänderte Straßenverkehrsordnung erlaubt es der Stadt, Tempo 30 vor Fußgängerüberwegen sowie zur Schließung von Lücken zwischen bestehenden Zebrastreifen anzuordnen. Für hochfrequentierte Schulwege ist die Einrichtung von Tempo 30 sogar verpflichtend. Sie schreibt vor, dass die Begrenzung nicht nur während des Schulbetriebs und der Nachmittagsbetreuung gilt, sondern auch in den Zeiten, in denen Schülerinnen und Schüler die Wege vor und nach dem Unterricht nutzen. Die Stadt Buchholz hat beides in den Sommerferien umgesetzt.
Auf dem halben Stadtring gilt die Begrenzung auf 30 km/h unbefristet. Für diesen Abschnitt sind die Stadt Buchholz und der Landkreis Harburg gemeinsam verantwortlich. Mehr Vorbereitung erforderte die Umsetzung auf den Schulwegen. Die Festlegung der betroffenen Strecken erforderte eine Abstimmung zwischen Stadt, Polizei, Schulen und dem öffentlichen Nahverkehr. Die beteiligten Schulen haben der Verwaltung die Schulwege ihrer Schülerinnen und Schüler mitgeteilt, auf deren Grundlage die hochfrequentierten Abschnitte ermittelt wurden. Als hochfrequentiert gilt hierbei ein Schulweg, wenn ihn mindestens fünf Schüler und Schülerinnen nutzen und verschiedene Schulwege dort zusammentreffen. Als Schulweg gilt dabei nicht nur die zu Fuß zurückgelegte Strecke, sondern auch der Bereich um Bushaltestellen, von denen Schülerinnen und Schüler abfahren.
Die geltenden Zeiten orientieren sich an den Öffnungszeiten der jeweiligen Schulen und umfassen jeweils eine Stunde vor und nach dem Schulbetrieb. Rund um die Grundschule Mühlenschule in Holm-Seppensen gilt Tempo 30 von 6.00 bis 17.00 Uhr, rund um die Grundschule Wiesenschule in Buchholz von 6.00 bis 18.00 Uhr. An der Grundschule Trelde in Trelde, der Grundschule Heideschule und der Grund- und Oberschule Waldschule in Buchholz gilt die Begrenzung jeweils von 7.00 bis 18.00 Uhr. Rund um die weiterführenden Schulen des Schulzentrums I und II ist Tempo 30 von 7.00 bis 17.00 Uhr vorgeschrieben.
Nicht alle geprüften Strecken wurden mit Tempo 30 belegt. Auf dem Abschnitt Mühlentunnel bis Kattenberg sowie auf der K28 in Holm-Seppensen und dem Seppenser Mühlenweg wurde auf eine Begrenzung verzichtet, weil niedrigere Geschwindigkeiten auf diesen langen Strecken die Fahrpläne des Busverkehrs gefährdet hätten. An der Einmündung Trelde auf der B75 gilt dagegen auf einem Teilstück Tempo 30. Dort befindet sich die Grundschule Trelde. Ein stationäres Geschwindigkeitsmessgerät überwacht dort die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung.
Ob die neuen Schilder zu einer Verhaltensänderung führen, wird sich bald zeigen. Geschwindigkeitsanzeigetafeln der Verkehrsbehörde zeigen Fahrenden ihre aktuelle Geschwindigkeit an und halten fest, wie schnell die Fahrzeuge im Durchschnitt fahren. Zeigen die Auswertungen erhebliche Überschreitungen wird die Stadt dem Landkreis dieses weitergeben und gezielte Kontrollen anordnen.
