21.09.2026 Aktuelles – ein
Mobiler Häcksler ist wieder im Einsatz
Grünaktion im November
Buchholz – Im November plant die Stadt Buchholz mit Unterstützung des Landkreises Harburg erneut die Durchführung einer Häckselaktion. Die mobilen Häcksler kommen an den Samstagen 7., 14., 21. und 28. November jeweils in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr zum Einsatz und zerkleinern die Gartenabfälle direkt vor Ort. Anmeldungen sind ab sofort möglich.
In diesem Jahr können sich maximal 400 Bürgerinnen und Bürger anmelden – und zwar ausschließlich telefonisch unter der Rufnummer 04181 214225. Nachmeldungen sind nicht möglich. In der 43./44. Kalenderwoche (ab 19. Oktober) folgt eine weitere öffentliche Bekanntmachung, die die Aufteilung der Ortschaften auf die vorstehend genannten Termine enthält.
Für die Häckselaktion ist Folgendes zu beachten, pro Grundstück ist eine Menge von zwei Kubikmetern Buschwerk zulässig. Das Häckselgut ist von den Bürgern zur Eigenverwendung zurückzunehmen. Das Häckselgut muss bis spätestens 7.00 Uhr morgens vor dem jeweiligen Grundstück derart bereit liegen, dass es ohne weiteren Transport von der Straße aus gehäckselt werden kann. Der Fußweg sollte hierbei trotzdem begehbar bleiben. Aus Gründen der Arbeitserleichterung wird darum gebeten, dass alle Astenden des Baum- und Buschschnittes zu einer Seite gelegt werden. Nach Möglichkeit sollte das gehäckselte Material nicht auf dem Gehweg oder Grünstreifen, sondern direkt in die Einfahrt des Grundstücks ausgeworfen werden. Damit die Arbeiten zügig fortgesetzt werden können, wird darum gebeten, eventuell auf Straße, Gehweg, Grün- oder Parkstreifen gewehtes Häckselgut selbst zu beseitigen. Grundstückseigentümer können nur für sich selbst anmelden, Sonderwünsche können nicht berücksichtigt werden und die Annahmeplätze sind für die gesamte Annahmezeit zu beaufsichtigen.
Gehäckselt wird Ast- und Zweigwerk von Büschen und Bäumen. Getrocknete Hölzer, Hölzer mit Nägeln oder anderen eisenhaltigen Rückständen, Stämme, Stauden, Staudenreste, Wurzelwerk und Äste über 15 Zentimeter Durchmesser sind zum Häckseln nicht geeignet.
Des Weiteren werden aus Gründen des Umweltschutzes keine Hölzer zerkleinert, die mit Holzschutzmitteln oder Farbe behandelt wurden. Auch andere Fremdmaterialien (zum Beispiel hausmüllartige Abfälle) finden bei der Häckselaktion keine Berücksichtigung. Es werden ausschließlich die Grundstücke bedient, deren Besitzer sich im Vorweg zur Teilnahme an der Häckselaktion angemeldet werden.
