24.08.2026 Aktuelles – Redaktion
Kommentar zum 2. örtlichen Pflegebericht
Altenhilfe- und Pflegeplanung fehlt in der Daseinsvorsorge

© Gerd Demitz
Neu Wulmstorf – In einer Sondersitzung des Kreistags-Sozialausschusses am 25. Juni wurde der 2. Örtliche Pflegebericht (ÖPB) für den Landkreis Harburg (LKH) sowie die Stellungnahme des Kreis-Seniorenbeirats (KSB) diskutiert. Hannelore Buls, Vorsitzende des SoVD Neu Wulmstorf, beobachtete die Sitzung und stellte fest, dass der demografische Wandel mehr Aufmerksamkeit erfordert.
Der ÖPB hat gegenüber dem Bericht vor zwei Jahren an Substanz gewonnen. Trotz teils veralteter Daten lassen sich Tendenzen und Versäumnisse klar ablesen. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt aufgrund der „Babyboomer“-Generation und der Hochaltrigkeit stetig an. Fast 90 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, wovon zwei Drittel allein durch Angehörige betreut werden. Die stationäre Pflege im LKH ist hingegen stabil geblieben oder sogar leicht gesunken. Auch in Neu Wulmstorf wurden zwei große Einrichtungen geschlossen. Die Versorgungsstrukturen für Betroffene und Angehörige sind nicht zufriedenstellend.
Zwischen 2015 und 2023 wuchs die Zahl der Pflegebedürftigen im LKH auf das 2,3-fache an, die häusliche Pflege auf das 1,5-fache. Der Landes-Pflegebericht Niedersachsen 2026 beziffert die Pflegebedürftigen im LKH für 2023 auf 31.026, eine Zunahme von 31,4 Prozent gegenüber 2013.
Ein zentrales Problem ist das Fehlen einer Altenhilfe- und Pflegeplanung für die Zukunft. Diese wäre essenziell, um politische Entscheidungen auf den steigenden Bedarf abzustimmen. In der Ausschuss-Sitzung wurde lediglich angekündigt, dass sich der LKH der Prävention (Gesunderhaltung, Sport, barrierefreier Wohnungsbau) widmen werde, da die gesetzlichen Zuständigkeiten bei Bund und Land lägen.
Bereits im Juli kritisierte der SoVD Landesverband Niedersachsen, dass die geplante Reform der Pflegeversicherung den Zugang zu professioneller Versorgung eher erschweren als verbessern werde. Er warnt vor einer „Re-Traditionalisierung“ der Familienverhältnisse, da der Fachkräftemangel und die familiäre Sorgearbeit die Kapazitäten bereits stark beanspruchen.
Die kommunale Altenhilfe- und Pflegeplanung ist Teil der öffentlichen sozialen Daseinsvorsorge. Da sie zur freiwilligen Aufgabe der Kommunen gehört, hängt sie von den Prioritäten der Kreistage und Gemeinderäte sowie der finanziellen Mittel ab. Da die Pflegeversicherung die Versorgung primär der Familie und professionellen Anbietern zuordnet, liegt die kommunale Einflussmöglichkeit vor allem in der Pflegeplanung. Der KSB beanstandet im ÖPB, dass notwendige Zukunftseinschätzungen und gesetzlich vorgesehene Planungen fehlen.
