21.09.2026 Wirtschaft & Verkehr – Redaktion

Mutterschutz für Selbstständige

Handwerkskammer fordert Absicherung

Foto: Peters
Hjalmar Stemmann, Präsident der Handwerkskammer Hamburg fordert, der Staat muss Unternehmerinnen absichern. Foto: Peters

Für Selbstständige gilt bislang kein gesetzlicher Mutterschutz. Die Handwerkskammer Hamburg fordert die Politik nun auf, die Absicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft gesetzlich zu verankern, idealerweise noch in der laufenden Wahlperiode.

Hintergrund ist eine langjährige Lücke. Während Schwangerschaft für Arbeitnehmerinnen ein sozial abgesichertes Risiko ist, wird sie für Selbstständige zum privaten und unternehmerischen Problem. Im Handwerk ist dies besonders kritisch, da körperliche Belastungen wie langes Stehen, Staub oder Lärm eine Fortführung der Tätigkeit oft unmöglich machen.

Besonders Gründerinnen sind benachteiligt. In der Aufbauphase fallen einkommensabhängige Leistungen gering aus, während Investitionsverpflichtungen bestehen bleiben. Bei Betriebsübernahmen kommen zudem laufende Kosten und die Stabilisierung von Kundenbeziehungen hinzu. Befragungen zeigen, dass dies eine Abschreckungswirkung hat. Eine Schwangerschaft kann zur existenziellen Gefahr für Inhaberin und Betrieb werden.

Obwohl die Bundesregierung sich im Koalitionsvertrag zur Einführung eines Mutterschutzes für Selbstständige verpflichtet hat, steht eine gesetzliche Umsetzung und ein Regierungsentwurf noch aus.

„Eine Schwangerschaft darf für eine Unternehmerin weder zum Existenzrisiko noch zum Hinderungsgrund für die Selbstständigkeit werden. Der Staat muss Unternehmerinnen absichern, so wie er es bei Arbeitnehmerinnen längst tut“, sagt Hjalmar Stemmann, Präsident der Handwerkskammer Hamburg.

Janna Schaarschmidt-Davids, selbstständige Bestatterin, kennt das Problem: „Wir fallen durchs Raster. Eine Schwangerschaft darf nicht bedeuten, dass ich zwischen meiner Gesundheit und meiner Existenz wählen muss. Ein gesetzlicher Mutterschutz gäbe uns die nötige Sicherheit.“

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