02.07.2026 Wirtschaft & Verkehr – Redaktion

Anbindehaltung untersagt

Tierschutz konsequent verbessern

Die Anbindehaltung von Rindern ist im Landkreis Harburg künftig untersagt. Der Landkreis veröffentlicht dazu eine entsprechende Allgemeinverfügung, sie ist am 1. Juli in Kraft getreten. Die Kreisverwaltung setzt damit einen entsprechenden Runderlass des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums um. Im Landkreis Harburg gibt es rund 360 Rinderhaltungen, von denen aber nur ein geringer Anteil von dieser Untersagung betroffen ist.

„Uns ist es wichtig, den Tierschutz und die Haltungsbedingungen konsequent zu verbessern“, sagt Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Migration, Ordnung und Verbraucherschutz. „Wir begrüßen den Ausstieg aus der Anbindehaltung, hätten aber einen gemeinsamen bundeseinheitlichen Weg für sinnvoll gehalten. Solch weitreichende Regelungen sollten bundeseinheitlich und auf gesetzlicher Grundlage erfolgen.“

Die Anbindehaltung ist ein Thema von bundesweiter Bedeutung. Aus unserer Sicht ist es verfassungsrechtlich bedenklich, wenn das Land Niedersachsen hier im Alleingang vorangeht und die Verantwortung auf die Landkreise überträgt.“ Ähnlich hatte sich bereits der Niedersächsische Landkreistag geäußert. Das Landwirtschaftsministerium hat nun den Landkreis Harburg und auch andere Landkreise konkret angewiesen, den Erlass in Form einer Allgemeinverfügung umzusetzen.

Die Allgemeinverfügung sieht vor, dass die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern innerhalb von 18 Monaten zu beenden und in ein anderes Haltungssystem umzustellen ist. Die Umstellung und das neue Haltungssystem müssen Rinderhalterinnen und -halter innerhalb von sechs Monaten über das neue Meldeportal des Laves https://laves-nexus.niedersachsen.de/anbindehaltung mitteilen. Tiere dürfen ab sofort nicht neu in die ganzjährige Anbindehaltung eingestallt werden.

Für die kombinierte Anbindehaltung, bei der die Tiere ganzjährig für mindestens zwei Stunden Zugang zu einem Auslauf, Laufhof oder einer Weide haben, gilt eine Frist von bis zu fünf Jahren. Auch für die Beendigung der saisonalen Anbindehaltung, täglicher Weidegang von mehr als zwei Stunden im Zeitraum Mai bis Oktober, haben Halterinnen und Halter bis zu fünf Jahre Zeit.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-harburg.de unter dem Suchbegriff „Anbindehaltung“ zu finden.

Nach oben scrollen