25.04.2024 – Gerd Demitz

Hunde müssen an die Leine

Rücksichtnahme, um Wildtiere zu schützen

Foto: Gerd Demitz
Beim Spaziergang mit dem Hund gilt es derzeit einiges zu beachten. Foto: Gerd Demitz

Im Frühling beginnt die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für zahlreiche heimische Wildtiere wie Hasen, Rehe, Enten, Gänse, Singvögel und Füchse. Es ist daher wichtig, dass Hundehalter von Mitte März bis Juli ihre Vierbeiner dort anleinen, wo Wildtiere leben. Bis einschließlich 15. Juli müssen die Tiere im Wald und in der freien Landschaft an der Leine geführt werden. Ausgenommen hiervon sind Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei oder dem Zoll eingesetzt werden. Für Hundehalter, die diese Vorschrift nicht beachten, kann es teuer werden. Laut den Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Wald und Landschaftsordnung werden in diesen Fällen Geldbußen von bis zu 5000 Euro erhoben.

In den letzten Jahren hat die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit viel eher begonnen. So wurden jetzt schon Jungfüchse beobachtet, die im Januar geboren wurden, ebenso auch Feldhasen. Für diese Jungtiere können freilaufende oder jagende Hunde eine ernsthafte Bedrohung darstellen, da Wildtiere ihren Nachwuchs oft aufgeben, wenn sie gestört werden. Besonders Bodenbrüter wie Brachvögel und Kiebitze sind gefährdet. Wenn ein Hund Bodenbrüter aufstöbert, verteidigen diese oft ihre Brut oder fliehen. Die Jungtiere bleiben dann zurück und sind einem sicheren Tod ausgesetzt. Auch für Rehkitze, Junghasen und Nestlinge verschiedener Vogelarten bedeutet die Anwesenheit freilaufender Hunde enormen Stress und eine ernsthafte Gefahr.

Hunde genießen es, sich in der Natur frei zu bewegen. Aber es ist wichtig, dass verantwortungsbewusste Hundehalter darauf achten, keine Wildtiere zu gefährden. Doch auch angeleinte Hunde können Jungtiere an Feldrändern aufschrecken. Daher ist es wichtig, beim Spazierengehen besonders aufmerksam zu sein und den Hund gegebenenfalls an der kurzen Leine zu halten. Von langen Schleppleinen sollten Hundehalter absehen, da hiermit der Schutz für Wildtiere nicht gewährleistet werden kann. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es vorkommen, dass ein Hund ein Wildtier verletzt oder tötet, nachdem er sich entfernt hat. In solchen Fällen sollte sofort der zuständige Förster oder eine Wildtierstation eingeschaltet werden, um dem verletzten Wildtier zu helfen, wenn es noch möglich ist. Zur Not kann auch die Polizei kontaktiert werden, die dann den Förster oder eine Wildtierstation informiert.

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