05.06.2025 Wirtschaft & Verkehr – ein
Erneute öffentliche Auslegung
Bebauungsplanentwurf Neugraben Fischbek 67
Harburg – Von Montag, 16. Juni bis einschließlich Sonntag, 6. Juli wird der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67 (Fischbeker Reethen) online sowie vor Ort im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt erneut ausgelegt. Während der Auslegung sind Stellungnahmen online, schriftlich oder zur Niederschrift möglich.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan-Entwurf Neugraben-Fischbek 67 (Fischbeker Reethen) wird erneut in verkürzter und eingeschränkter Form durchgeführt, da durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. September 2024 (C-66/23) erweiterte inhaltliche Anpassungen an die Schutzziele und -inhalte in EU-Vogelschutzgebieten erforderlich wurden. Aufgrund der zusätzlichen Beurteilung neuer Vogelarten in den zu betrachtenden Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebieten Moorgürtel und Moore bei Buxtehude wurden neue naturschutzfachliche und -rechtliche Inhalte erarbeitet und im Umweltbericht, im Landschaftsplanerischen Fachbeitrag und in der FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67 ergänzt.
Der angepasste Entwurf des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 mit Planzeichnung, Verordnung und Begründung, die wesentlichen, bereits vorliegenden sowie die neuen beziehungsweise angepassten umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen / Fachgutachten sowie die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms werden in der Zeit vom 16. Juni bis einschließlich 6. Juli digital unter https://bauleitplanung.hamburg.de erneut ausgelegt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit dienstags und donnerstags jeweils 9.00 bis 15.00 Uhr die vorgenannten Unterlagen im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Harburger Rathausforum 2, im Foyer), in Papierform einzusehen. Für eine Einsichtnahme über diese Zeiten hinaus oder eine persönliche Beratung montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr sowie freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr ist eine telefonische Terminabsprache unter 040 42871-2886 erforderlich.
Die Dauer der erneuten Beteiligungsfrist wird auf drei Wochen verkürzt. Während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist können Stellungnahmen nur zu den kenntlich gemachten geänderten oder ergänzten Inhalten zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Parallel zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt.
Stellungnahmen können während des Auslegungszeitraums online über den Dienst „Bauleitplanung“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de abgegeben werden. Für die Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Außerdem sind Stellungnahmen per E-Mail an bebauungsplanung@harburg.hamburg.de sowie schriftlich oder zur Niederschrift im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Weitere Informationen zum Bebauungsplanentwurf Neugraben Fischbek 67 und dessen Planungsziel finden sich unter https://t1p.de/7xin9.