06.06.2025 Ratgeber – Gerd Demitz

Was viele nicht wissen

Radfahr-Regeln, die zu selten beachtet werden

© Gerd Demitz
Sehen Radfahrer dieses Verkehrsschilder „240“ (gemeinsamer Geh- und Radweg), muss der Fahrradweg benutzt werden. Das Radfahren auf der Fahrbahn ist dann nicht erlaubt.

Darf ich auf dem Fahrrad ganz kurz den Gehweg benutzen? Oder gegen die Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße abbiegen? Es gibt Verkehrsregeln für Radfahrerinnen und -fahrer, die kaum einer auf dem Schirm hat.

Am Stau vorbeiradeln, kurz die Abkürzung über den Gehweg nehmen oder zu zweit auf der Straße nebeneinander fahren, dürfen Radfahrerinnen und -fahrer das eigentlich? Fest steht, wer auf dem Fahrrad gegen Verkehrsregeln verstößt, kann seinen Führerschein verlieren oder muss mit Verwarn- und Bußgeldern rechnen. Hier sind einige wenig bekannte Regeln für eine sichere Fahrt.

Auf der Straße zu fahren, ist laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht untersagt. Wenn aber ein Radweg vorhanden und als benutzungspflichtig ausgeschildert ist (blaues Schild und weiße Zweirad-Silhouette), müssen Radfahrerinnen und -fahrern diese benutzen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Weg nicht benutzbar ist. Zum Beispiel, weil Autos darauf parken, Schlaglöcher eine Gefahr darstellen oder eine Baustelle ihn blockiert. Ein holpriger Belag reicht nicht aus.

Was viele nicht wissen, nebeneinander fahren ist auf der Straße erlaubt. Zumindest, wenn dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden. In zwei Ausnahmen ist es immer erlaubt – auf Fahrradstraßen und wenn mindestens 16 Personen als Gruppe auf Fahrrädern unterwegs sind.

Rote Ampeln ignorieren? Nein, natürlich nicht. Oder? Es gibt eine Sonderregelung, die nur echte Radfahr-Nerds kennen. Auch hier ist die magische Zahl „16″. Denn sobald so viele Personen gemeinsam radeln, zählen sie als Verband. Dieser Verband darf geschlossen über die Straße fahren. Wenn eine grüne Ampel also auf Rot umschaltet, obwohl ein Teil des Verbands noch nicht über die Straße gefahren ist, dürfen diese Personen trotzdem mit der Gruppe gemeinsam weiterfahren. Diese Regel kommt zum Beispiel bei der regelmäßigen Fahrraddemo „Critical Mass“ in verschiedenen deutschen Städten zum Einsatz.

Das Handy in die Hand nehmen ist Tabu, das kostet 55 Euro. Ebenso verboten ist es, sich von einem Smartphone ablenken zu lassen, das in einer Halterung am Rad montiert ist. Musikhören ist dagegen in Ordnung, solange diese nicht so laut ist, dass man Signale von Polizei oder Krankenwagen ausblendet. Dafür gibt es ebenfalls ein Verwarngeld: 15 Euro.

Der Gehweg ist nur für Personen, die zu Fuß unterwegs sind. Wer hier auf dem Rad von der Polizei erwischt wird, muss mit 55 Euro Bußgeld rechnen. Wenn andere dabei gefährdet werden, steigt die Strafe auf 80 Euro und wer Schaden verursacht, muss 100 Euro löhnen.

Eine Ausnahme, Kinder (jünger als elf Jahre) dürfen allein und gemeinsam mit einer Begleitperson (älter als 16 Jahre) auf dem Gehweg radeln. Bis zum achten Geburtstag müssen sie das sogar, oder auf baulich abgetrennten Radwegen. Ein Streifen auf der Straße reicht nicht.

Radfahrende dürfen an wartenden Autos vor einer Ampel ausnahmsweise rechts überholen, aber nur, wenn sie zwischen Autos und Bordstein vorbeifahren. Die Personen im Auto müssen aber nicht genügend Platz dafür freilassen. Zwischen zwei Schlangen an Fahrzeugen hindurchzufahren, ist nicht erlaubt.

Einbahnstraßen gelten für alle Verkehrsteilnehmer, Radfahrer sind hier nicht ausgenommen. Manchmal zeigt ein Zusatzschild aber „Radfahrer frei“, oder die Abbildung eines Fahrrads mit zwei Pfeilen in entgegengesetzten Richtungen an. Dann herrscht freie Fahrt in beide Richtungen. Das kommt nur bei Einbahnstraßen vor, in denen die Höchstgeschwindigkeit maximal 30 Kilometer pro Stunde beträgt und die Fahrbahn eine Mindestbreite erfüllt.

Automatisch Vorfahrt haben Radfahrerinnen und -fahrer auf einer Fahrradstraße nicht. Es gelten reguläre Vorfahrtsregeln. Auf Fahrradstraßen steht ihnen aber die Fahrbahn in gesamter Breite zur Verfügung. Autos, Motorräder oder vergleichbare Verkehrsmittel dürfen hier nur fahren, wenn ein Zusatzschild es ihnen erlaubt. Und auch dann maximal mit Tempo 30. Quelle: ADFC

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