21.08.2025 Ratgeber – Redaktion
Nun kommen die Karten an die Reihe
Aktiv werden und den Führerschein umtauschen
Die ersten, bisher unbefristet ausgestellten Kartenführerscheine haben ausgedient und müssen umgetauscht werden. Bei der neuen „Umtauschrunde“ ist nun erstmals nicht das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend, zu sehen unter der Ziffer 4a auf der Vorderseite des EU-Führerscheins. In den vergangenen Jahren wurden die alten rosa oder sogar grauen Papierführerscheine schrittweise durch den einheitlichen EU-Kartenführerschein ersetzt. Nun müssen alle aktiv werden, die einen Kartenführerschein mit Ausstellungsdatum von 1999 bis Ende 2001 haben. Sie müssen bis spätestens Montag, 19. Januar 2026, den unbefristeten in einen befristeten EU-Kartenführerschein umtauschen. Nach dem Ablauf der Frist verliert zwar nicht die Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit, aber das alte Dokument. Der neue Führerschein muss zum Stichtag bereits vorliegen.
Die Abteilung BürgerService/Verkehr des Landkreises Harburg rät dazu, zeitnah einen Termin zu buchen. Termine lassen sich bequem und unkompliziert über das Online-Tool www.termin.landkreis-harburg.de vereinbaren. Für den Termin im BürgerService wählen die Kunden unter dem angegebenen Link in der Termingruppe „KFZ-Zulassung/BürgerService“ den Standort Winsen, Seevetal-Hittfeld oder Buchholz und den Button „Umtausch eines alten Kartenführerscheins“ aus. Im Anschluss werden sie zur Terminauswahl weitergeleitet.
Für den Umtausch des unbefristeten EU-Führerscheins brauchen Antragstellende einen gültigen Personalausweis, den bisherigen Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto. Eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglichen Ausstellungsbehörde, wie beim Umtausch des Papierführerscheins, ist nicht erforderlich.
Wer nicht extra beim BürgerService der Kreisverwaltung vorbeikommen möchte, kann den Austausch auch komfortabel online über das Serviceportal für den Landkreis Harburg beantragen. Antragsteller melden sich dazu einfach mit einem Nutzerkonto auf https://portal.landkreis-harburg.de an, wählen den Online-Service „Umstellung auf den EU-Führerschein“ und laden die erforderlichen Unterlagen hoch (Personalausweis Vorder- und Rückseite, Führerschein Vorder- und Rückseite, biometrisches Foto, eingescannte Unterschrift). Nun müssen die Antragsteller nur noch auswählen, an welchem Standort sie den neuen Führerschein abholen möchten, ob im BürgerService Winsen, Buchholz oder Seevetal-Hittfeld – und fertig. Die Bezahlung läuft ebenfalls online. Sobald der neue Führerschein abgeholt werden kann, werden die Antragsteller über das Serviceportal per E-Mail informiert. Bei der Abholung wird die alte gegen die neue Karte einfach ausgetauscht.
Wer es nicht schafft, seinen Führerschein bis zum 19. Januar zu tauschen, kann den Umtausch auch nach dem Stichtag erledigen. Ohne den Umtausch hat der Autofahrer jedoch bei einer Polizeikontrolle ein ungültiges Führerscheindokument dabei. Dann könnte ein Verwarngeld fällig werden.
Der Hintergrund der Umtauschaktion, Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein sowie durch die Befristung über ein aktuelles Bild verfügen. Grundlage des Pflichtumtausches ist eine Vorschrift der EU. Andere EU-Staaten wie Spanien, Frankreich und Portugal haben dies bereits vor längerem umgesetzt. Bundesweit mussten und müssen daher Millionen alte Führerscheine umgetauscht werden.
In den vergangenen Jahren wurden im Landkreis Harburg bereits über 32.000 Papierführerscheine umgetauscht. Für die Geburtenjahrgänge ab 1953 sind die Umtauschfristen für den rosa oder sogar grauen „Lappen“ in den Kartenführerschein bereits abgelaufen. Auch für sie ist ein Umtausch aber weiterhin möglich. Menschen, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren alten Führerschein, ungeachtet des Ausstellungsdatums, erst bis Januar 2033 umtauschen. In der neuen „Umtauschrunde“ werden nun rund 12.000 Kartenführerscheine durch neue Exemplare ersetzt.