10.11.2025 Verschiedenes – Redaktion

Weiterer Ausbruch der Vogelgrippe

Umfangreiche Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung

Die hochansteckende Geflügelpest ist im Landkreis Harburg in einer weiteren Herde des bereits betroffenen Betriebs im Bereich Wistedt (Samtgemeinde Tostedt) ausgebrochen. Es handelt sich um eine Gänseherde mit rund 2.500 Tieren. Das Veterinäramt des Landkreises Harburg nimmt die Situation sehr ernst und ergreift alle notwendigen Schritte, um den Ausbruch einzudämmen. Dazu ordnet der Landkreis Harburg per Allgemeinverfügung ab sofort eine Erweiterung der bereits bestehenden Schutz- (3-Kilometer-Radius) und Überwachungszone (10 Kilometer Radius) um die Geflügelhaltung an. Damit gelten auch dort, wie in der bereits Zone um den Ausbruchsbetrieb in Wistedt, strenge Seuchenschutzmaßnahmen und Stallpflicht für sämtliches Geflügel. Alle Regeln, die innerhalb der Schutz- und der Überwachungszonen gelten, finden sich genauso wie Karten der Restriktionszonen im Internet unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest.

Die Ausbruchsgänsehaltung in Wistedt war bereits gesperrt. Nachdem das Friedrich-Löffler-Institut den Ausbruch der Geflügelpest in der Gänseherde nach Ausweitung der Proben bestätigt hatte, bereitete das Kreisveterinäramt weitere Maßnahmen vor. Die rund 2.500 Tiere in der Herde werden derzeit tierschutzgerecht getötet.

Tierärzte der Kreisverwaltung untersuchen nun auch alle Geflügelhaltungen in der erweiterten Schutzzone im 3-Kilometer-Radius sowie stichprobenartig die Geflügelhaltungen im neuen 10-Kilometer-Radius. Außerdem gilt im Radius von zehn Kilometern um die Ausbruchstierhaltung in Wistedt Stallpflicht für sämtliches Geflügel, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Freilebende Tiere werden durch eine Aufstallung davon abgehalten, Hausgeflügel zu infizieren. Tierhaltende Betriebe müssen ihre Tiere dazu effektiv von Wildvögeln absondern. Dazu müssen Vögel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung untergebracht werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

Zudem besteht im Landkreis Harburg eine weitere Schutz- und Überwachungszone um eine kleine Gänsehaltung im Bereich Todtglüsingen (Samtgemeinde Tostedt). Ansonsten gilt im übrigen Landkreis Harburg für Haltungen ab 50 Tieren unverändert, dass Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden muss, die folgende Eigenschaften erfüllt: eine geschlossene, überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung und eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern. So wird verhindert, dass Hausgeflügel mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln in Kontakt kommt. Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt zudem ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden.

Wichtig für eine erfolgreiche Eindämmung der Vogelgrippe ist außerdem, dass Geflügelhalterinnen und Halter, auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen, Auffälligkeiten bei Tieren und ganz besonders Krankheits- oder Todesfälle dem Veterinäramt des Landkreises Harburg telefonisch bei 04171 693466 oder per Mail bei tiergesundheit@lkharburg.de melden.

Zusätzlich zur Aufstallung von Geflügel ist die strikte Einhaltung betriebshygienischer Maßnahmen zur Biosicherheit von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig ist die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten untersagt.

Tot aufgefundene Wildvögel sollten dem Veterinärdienst per Mail an tiergesundheit@lkharburg.de gemeldet werden. Sie werden dann eingesammelt, beprobt und sicher entsorgt. Finder werden gebeten, Vogelkadaver beispielsweise mit einer beschwerten Plane abzudecken, damit keine Aasfresser angelockt werden, sie aber auf keinen Fall anzufassen.

Fragen zur Geflügelpest und den Schutzmaßnahmen beantwortet die Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz des Landkreises Harburg, Tierschutz/Tierseuchen unter der Telefonnummer 04171 693466 oder per E-Mail unter tiergesundheit@lkharburg.de.

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