09.10.2025 Wirtschaft & Verkehr – Redaktion

Pläne zur A26-Ost gestoppt

Verbände: „Ein Triumph für das Klima“

Foto: Thomas Dröse
Protest von NABU, BUND und den Einwohnern von Moorburg, die von der A26 Ost besonders betroffen sind. Foto: Thomas Dröse

Die geplante Autobahn A26-Ost im Hamburger Süden kann vorerst nicht gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 8. Oktober entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss für die Trasse teilweise rechtswidrig ist und in der jetzigen Form nicht umgesetzt werden darf.

Geklagt hatten unter anderem Umweltverbände wie der NABU Hamburg. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts müssen die möglichen Umweltauswirkungen der A26-Ost im Hamburger Hafen noch einmal genauer untersucht werden. Es müssten insbesondere Klimaschutzbelange stärker berücksichtigt werden.

Die A26-Ost ist eines der größten Bauprojekte in Hamburg. Sie soll im Süden Hamburgs die A1 und die A7 verbinden. So soll insbesondere der Stadtteil Harburg von Verkehr, Lärm und Schadstoffen entlastet werden. Der rot-grüne Senat hatte das Projekt 2020 in seinem Koalitionsvertrag verankert. Im Dezember 2023 erließ die Behörde für Wirtschaft und Innovation einen Planfeststellungsbeschluss für einen ersten Teilabschnitt.

Dagegen klagten BUND und NABU im vergangenen Jahr. Die A26-Ost würde wertvolle Natur zerstören und sei mit den Klimazielen nicht vereinbar, begründeten die Verbände ihre Klage. Konkret würden im Bereich Moorburg Grünflächen, Moorböden und Artenvielfalt zerstört. Beide Verbände nannten das nun gefällte Urteil „einen Triumph für das Klima.“

Moore seien natürliche Kohlenstoffspeicher, wer sie aufreiße, heize die Erde an. „Die A 26-Ost gehört politisch beendet.“ Ähnlich sehen das die Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft. Und in Moorburg, dem Dorf, an dem die Autobahn nahe entlang laufen sollte, sind viele Menschen erstmal erleichtert.

Die Wirtschaftsbehörde betonte, dass der Planfeststellungsbeschluss bestehen bleibe. Der Weg für den ersten Bauabschnitt der A 26 sei damit unter der Voraussetzung einiger Anpassungen frei. Für mehrere mögliche Trassenverläufe seien die Klimafolgen zu prüfen.

Damit sei nicht der Bau einer Autobahn verworfen, sondern eine nachträgliche Betrachtung anderer möglicher Trassenverläufe erforderlich, so die Behörde. Zuletzt war davon die Rede, dass die Autobahn Anfang der 2030er-Jahre fertig ist, das wird sich wahrscheinlich deutlich verzögern.

Die Planer hatten sich für die sogenannte Variante Süd 1 entschieden, die laut Gericht als einzige 18,5 Hektar hochwertige Moorböden in Anspruch nimmt. Dass sie es nicht für erforderlich hielten, unter Klimaschutzaspekten alternative Trassen näher zu prüfen, sei ein Verstoß gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz, so das Gericht.

Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass unter Umständen die von den Umweltverbänden favorisierte Variante Süd 2 gewählt worden wäre. Sie sei nicht nur kürzer und günstiger, sondern nehme auch keine Niedermoorböden in Anspruch. Einen weiteren Fehler in den Planungen sahen die Bundesrichter darin, dass erteilte wasserrechtliche Erlaubnisse zu unbestimmt seien. Die kritisierten Punkte könne die Stadt Hamburg als Planungsbehörde in einem ergänzenden Verfahren „heilen“.

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