05.08.2025 Ratgeber – Gerd Demitz
Wer im Weg steht, riskiert Strafen
Lebensretter Rettungsgasse – das sollten Autofahrer wissen
Symbolbild. Foto: ADAC
Gerade Vielfahrer stehen öfters mal im Stau, doch nur die wenigsten Menschen wissen, wie man dort ordnungsgemäß eine Rettungsgasse gebildet wird. Da diese Gasse im Ernstfall Leben rettet, ist es wichtig, dass jeder Autofahrer weiß, was dabei zu tun und wie der Ablauf ist. Nicht immer sind alle Verkehrsteilnehmer über die korrekte Bildung der Rettungsgasse informiert. Dabei kann falsches Verhalten schwere Konsequenzen und hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden? Eine ausreichend große, weitere Fahrspur für die Rettungskräfte wird bereits gebildet, wenn es nur noch in Schrittgeschwindigkeit vorangeht. Fahren Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten mit Blaulicht an, muss der Weg frei sein. Wichtig ist es, zügig ausreichend Platz zu machen und als Autofahrer Ruhe zu bewahren.
Wer Einsatzfahrzeuge durch sein Fehlverhalten außerorts bei stockendem Verkehr blockiert, muss laut Bußgeldkatalog bis zu 320 Euro zahlen und mit bis zu zwei Punkten in Flensburg sowie einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Das Bilden der Rettungsgasse ist durch § 11 Abs. 2 StVO sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Auf mehrspurigen Straßen ist die Rettungsgasse immer zwischen der linken Spur und der rechts daneben liegenden Spur zu bilden. Wer links fährt – also auf der Überholspur – muss nach links ausweichen. Auf allen anderen Fahrstreifen müssen Fahrer nach rechts ausweichen. Sie dürfen dabei auch auf den Standstreifen ausweichen, aber nur zur Hälfte. Dort dürfen Autofahrer in der Zeit nicht weiterfahren. Das gleiche gilt für Krafträder.
Wie verhält man sich in einspurigen Straßen? Oft reicht es aus, an den rechten Fahrbahnrand zu fahren und anzuhalten. Gegebenenfalls kann das Auto vorsichtig auf den Gehsteig gefahren werden. Falls die Straße zu schmal ist, um das Rettungsfahrzeug passieren zu lassen, sollten Autofahrer in normaler Geschwindigkeit bis zur nächsten breiteren Stelle fahren. Bei einer roten Ampel kann es nötig werden, über die Haltelinie in die Kreuzung einzufahren, um Platz zu schaffen. Damit andere Verkehrsteilnehmer wissen, wohin Autofahrer ihren Wagen steuern, ist immer der Blinker zu setzen.
Autofahrer dürfen die Rettungsgasse im Anschluss nicht selbst benutzen. „Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Hilfsfahrzeuge sind zum Beispiel Feuerwehr- und Krankenwägen sowie Arzt- und Abschleppfahrzeuge“, so der ADAC.
Auch im Ausland müssen Rettungsgassen gebildet werden. In Österreich ist dies sogar Pflicht. Die Gasse wird dabei genauso gebildet, wie in Deutschland. Das gleiche gilt für die Schweiz, Slowenien und Ungarn. Wird die Rettungsgasse nicht gebildet, so drohen Autofahrern höhere Strafen als in Deutschland. In Österreich müssen sie unter Umständen mit einer Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro rechnen, wenn beispielsweise durch fehlerhaftes Verhalten Einsatzfahrzeuge blockiert werden.