23.06.2025 Wirtschaft & Verkehr – Redaktion
„Ruhige Gebiete“
Lärmaktionsplan zum Straßenverkehr
Die Gemeinde Seevetal arbeitet kontinuierlich daran, die Lebensqualität für ihre Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Ein wichtiger Baustein dabei ist die Minderung von Verkehrslärm. Wo sind besonders belastete Straßenabschnitte? Und welche Möglichkeiten zur Lärmminderung gibt es konkret? Antworten auf diese Fragen liefert der nun aktualisierte Lärmaktionsplan der Gemeinde.
Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit im März und April dieses Jahres hat der Gemeinderat den überarbeiteten Lärmaktionsplan in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. In Kürze wird dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz die Durchführung der Lärmaktionsplanung berichtet.
Die Überarbeitung erfolgte auf Grundlage aktualisierter Lärmkarten, die durch externe Fachgutachter erstellt wurden. Hierbei wurden aktuelle Verkehrszahlen analysiert, rechnerisch ausgewertet und grafisch in sogenannten Lärmkarten dargestellt. Aufbauend darauf wurden verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung erarbeitet und hinsichtlich ihrer Dringlichkeit bewertet.
Zu den empfohlenen Maßnahmen zählen beispielsweise Geschwindigkeitsreduzierungen, der Einbau von lärmminderndem Asphalt, (aktiver und passiver) baulicher Schallschutz und eine verträgliche Abwicklung des Verkehrs. Die im Lärmaktionsplan genannten Maßnahmen beziehen sich dabei ausschließlich auf Straßen, die sich nicht in der Straßenbaulast der Gemeinde Seevetal befinden. Daher kann die Gemeinde hier leider nicht selbst tätig werden.
Die Gemeinde schickt die Ergebnisse des Lärmaktionsplans und die Maßnahmenvorschläge an die zuständigen Straßenbaulastträger (Autobahn GmbH, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Landkreis Harburg) und bittet um Prüfung und Umsetzung der Maßnahmen.
Ein weiterer Bestandteil des Plans ist die Festlegung sogenannter „Ruhiger Gebiete“, die vor einer Zunahme des Umgebungslärms besonders geschützt werden sollen. In der Gemeinde Seevetal werden als „Ruhige Gebiete“ Bereiche des Waldgebietes Buchwedel an der Grenze zur Gemeinde Stelle und Waldgebiete südlich von Ramelsloh benannt.
Das ursprünglich als Ruhiges Gebiet festgelegte Waldgebiet „Höpen“ zwischen Fleestedt und Meckelfeld kann nicht fortgeschrieben werden, da der Bereich in der Lärmkartierung als verlärmter Bereich dargestellt ist. Grund dafür ist, dass gegenüber der vorherigen Lärmaktionsplanung die Kreisstraßen als zusätzliche Lärmquellen aufgenommen wurden und sich dadurch die als verlärmt kartierten Bereiche ausgedehnt haben.
Eine unmittelbare Rechtswirkung hat der Lärmaktionsplan nicht. Die enthaltenen Maßnahmen zur Lärmminderung können seitens der Gemeinde nicht eingefordert werden. Die Verwaltung der Gemeinde Seevetal wird die Inhalte des Lärmaktionsplans bei künftigen Planungen und Entscheidungen in ihre Planungen und Abwägungsprozesse einzubeziehen.