01.07.2025 Ratgeber – Redaktion

Kirchenaustritt nur vor Ort möglich

Warnung vor irreführenden Online-Angeboten

In letzter Zeit vermehren sich Hinweise auf fragwürdige Online-Dienste, die angeblich zum Beispiel den Kirchenaustritt digital ermöglichen, oft gegen eine nicht unerhebliche Gebühr. Diese Seiten erwecken den Eindruck, dass der Austritt aus der Kirche bequem und rechtswirksam über das Internet erfolgen kann. Das ist in Niedersachsen jedoch nicht möglich.

Der Kirchenaustritt muss grundsätzlich persönlich beim Standesamt oder Notar erklärt werden. Eine Online-Abwicklung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Nur das Standesamt oder der Notar kann den Kirchenaustritt rechtswirksam entgegennehmen und bestätigen. Dabei fällt eine festgelegte Verwaltungsgebühr an, die direkt vor Ort bezahlt wird.

Es muss daher dringend davor gewarnt werden, kostenpflichtige Internetseiten zu nutzen, die vermeintlich eine Online-Abwicklung anbieten.

Zweckmäßig ist es, sich vorher über die offiziellen Informationsangebote zu informieren, wer derartige Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte. Für Neu Wulmstorf finden Sie alle Informationen auf unserer Webseite.

Grundsätzlich ist es ratsam, wachsam bei Online-Angeboten zu sein, die kostenpflichtige Hilfe bei amtlichen Vorgängen versprechen.

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