17.02.2026 Ratgeber – Redaktion
Grundsteuerbescheid trotz Verkauf
Was betroffene Bürger jetzt wissen müssen

Symbolbild. Foto: ein
In den letzten Tagen erhielten einige Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Seevetal Grundsteuerbescheide, obwohl sie ihr Grundstück bereits im vergangenen Jahr verkauft hatten. Ursache ist ein technischer Fehler bei der Zurechnungsfortschreibung, für den weder die Gemeinde Seevetal noch das Finanzamt Winsen verantwortlich sind.
Wer zum Zeitpunkt der Abrechnung 2025 kein Grundeigentum mehr besitzt, muss selbstverständlich für das Kalenderjahr keine Grundsteuer zahlen.
Was ist passiert? Bei einem Eigentumswechsel wird das Grundstück zum 01.01. des Folgejahres formal dem neuen Eigentümer zugeordnet (Zurechnungsfortschreibung). Die technische Umsetzung dieser Zurechnung durch das Niedersächsische Landesamt für Steuern auf den Stichtag 01.01.2026 gestaltete sich schwieriger als erwartet. Dadurch kam es zu Verzögerungen in der Datenverarbeitung. Die Finanzverwaltung (in diesem Fall Finanzamt Winsen) meldet der Kommune (Gemeinde Seevetal) auf Basis dieser Daten den Grundsteuermessbetrag. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die kommunale Festsetzung der Grundsteuer.
Es kann sein, dass bisherige Eigentümer noch mit Vorauszahlungsbescheiden für das Jahr 2026 belastet werden, obwohl sie das Grundstück im Jahr 2025 verkauft haben. Sofern sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird ein nach der korrigierten Veranlagung zu Unrecht eingezogener Betrag automatisch erstattet. Dafür ist kein weiteres Vorgehen erforderlich.
Was tun jene, wenn sie betroffen sind? Wurde das Grundstück verkauft und trotzdem ein Bescheid erstellt, dann muss man die Steuer nicht zahlen. Die Bescheide werden korrigiert. Wurde bereits abgebucht, so wird die Rücküberweisung automatisch veranlasst. Die Betroffenen müssen normalerweise nichts tun. Die Übermittlung der Änderungen ist voraussichtlich für die Kalenderwoche 8 vorgesehen. Aufgrund der Vielzahl der Umschreibungen kann derzeit noch nicht genau abgeschätzt werden, bis wann alle Umschreibungen vollständig korrigiert sein werden. Nach Erhalt des Änderungsbescheides erfolgt unmittelbar die Rückerstattung des Betrages. Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die erforderlichen Korrekturen so schnell wie möglich umzusetzen.
Seit Anfang des Jahres stehen die überarbeiteten Programme den Finanzämtern zur Verfügung. Für viele Fälle im Landkreis Harburg sind die neuen Zurechnungen bereits vorgenommen worden. Bei Eigentumswechseln mit Flächenänderungen kann es weiterhin zu Verzögerungen kommen. Die Gemeinde Seevetal arbeitet mit Hochdruck daran, die korrekten Bescheide schnellstmöglich an die neuen Eigentümer zu versenden. Die Finanzverwaltung bedauert diese Umstände außerordentlich und bittet die lange Bearbeitungszeit zu entschuldigen.
