03.03.2026 Wirtschaft & Verkehr – ein
Absteigen und schieben
Fahrradverkehr auf der Canteleu-Brücke
Buchholz – Das Brückengeländer für den Geh- und Radweg auf der Canteleu-Brücke entspricht nicht mehr der erforderlichen Höhe. Fahrradfahrer müssen deshalb auf dem Radweg absteigen und schieben. Alternativ können sie die Fahrbahn verwenden.
Bei einer Brückenüberprüfung zeigte sich, dass das Brückengelände auf der Canteleu-Brücke nur eine Höhe von 1 Meter misst. Die erforderliche Höhe eines solchen Brückengeländers liegt bei 1,30 Metern, womit Radfahren auf dem Fahrradweg nicht mehr zulässig ist. Auf dem für Fahrräder freigebenden Gehweg steht nun ein Schild, dass Fahrradfahrer absteigen und schieben müssen. Da es sich bei dem Fahrradweg nicht um eine verpflichtende Benutzung handelt, können Fahrradfahrer auch die Fahrbahn mitbenutzen. Autofahrer werden gebeten vorsichtig zu fahren und Rücksicht zu nehmen, da mit einem vermehrten Radaufkommen auf der Fahrbahn gerechnet werden muss. Die Anpassung des Brückengeländers ist vorgesehen und in Planung.
