11.09.2025 Verschiedenes – Redaktion
Mit Empathie und Geduld
Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer gesucht
Nicht immer sind Menschen in der Lage, sich um alle eigenen Angelegenheiten selbst zu kümmern und sind auf Hilfe angewiesen. Wer dazu aufgrund einer psychischen Erkrankung Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, dem kann das Amtsgericht als Unterstützung eine gesetzliche Betreuerin und oder einen gesetzlichen Betreuer zur ehrenamtlich zur Seite stellen. Für diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe, auf die unsere Gesellschaft angewiesen ist, sucht die Betreuungsstelle in der Abteilung Soziales der Kreisverwaltung nun engagierte Freiwillige, die sich vorstellen können, als gesetzlich Betreuende tätig zu sein.
Wer Interesse hat, betreuungsbedürftige Mitmenschen als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter bei der Regelung Ihrer Rechtsgeschäfte zu unterstützen und die über nötigen Voraussetzungen verfügen, für diejenigen könnte diese ehrenamtliche Tätigkeit genau das richtige sein. Mitbringen sollte man insbesondere Empathie und Geduld, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikations- und Organisationsfähigkeit sowie auch die Bereitschaft, sich in rechtliche und medizinische Themen einzuarbeiten. Schließlich müssen sich gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter beispielsweise um die Kontoverwaltung, die Organisation von Arztterminen und die Durchführung von Gesprächen mit Ärzten und Krankenkassen oder auch um die Regelung von Bankgeschäften und Behördenangelegenheiten kümmern. Ein spezieller fachlicher Hintergrund oder eine bestimmte berufliche Qualifikation ist nicht erforderlich.
Die genauen Aufgabenfelder und der der Umfang der rechtlichen Vertretung hängt vom Bedarf der zu betreuenden Person ab und wird vom Gericht bei der Betreuerbestellung festgelegt. Die Wünsche und das Wohl der betreuten Person stehen dabei im Vordergrund.
Zudem müssen die Interessenten volljährig sein und ihrem Engagement dürfen keine so genannten Betreuungshindernisse entgegenstehen. Die persönliche Eignung wird von der Betreuungsstelle überprüft, dazu müssen ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Zentralen Schuldnerregister vorliegen. Grundwissen im Betreuungsrecht vermittelt die Betreuungsstelle in kostenlosen Einführungskursen und auch während der Tätigkeit stehen die Mitarbeitenden der Betreuungsstelle der Kreisverwaltung beratend und unterstützend zur Seite. Für das Engagement wird eine jährliche Aufwandspauschale von bis zu 430 Euro gewährt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Harburg können für Fragen gerne Kontakt mit der Betreuungsstelle der Kreisverwaltung unter E-Mail Betreuerregistrierung@lkharburg.de oder Telefon 04171 69344, (mittwochs bis freitags auch 04171 6933569) aufnehmen oder sich direkt mit einer formlosen Bewerbung mit Lebenslauf, Motivationsschreiben und gegebenenfalls Referenzen an den Landkreis Harburg wenden.
Wer interessiert ist, aber zunächst eine kleine Einführung ins Betreuungsrecht erhalten möchte, kann zudem bereits jetzt gerne an einer der kostenfreien Schulungen teilnehmen, die in Maschen, Buchholz und Neu Wulmstorf angeboten werden, Buchung über die Kreisvolkshochschule Landkreis Harburg: https://www.kvhs-harburg.de/.