26.05.2025 Verschiedenes – ein

Buchholz plant Alkoholverbotszone

Mehr Aufenthaltsqualität in der Innenstadt

Buchholz – Die Buchholzer Stadtverwaltung bereitet derzeit ein Alkoholverbot für den Bereich der Buchholzer Innenstadt vor. Am 4. Juni steht das Vorhaben auf der Tagesordnung des Ausschusses für Bauen, Ordnung, Feuerschutz und Kommunalbetrieb. Am Montag, 23. Juni, wird der Stadtrat abschließend über das Vorhaben beraten. Ausgangspunkt dieser Maßnahme sind die zunehmenden Trinkgelage insbesondere rund um den Peets Hoff, die einhergehend mit lauter Musik und Vermüllung oft schon ab vormittags die Aufenthaltsqualität auf dem Platz selbst stark beeinträchtigen und auch für die umliegende Gastronomie sowie den Einzelhandel zum Problem geworden sind.

Sofern der Rat dieser Maßnahme zustimmt, wird das Alkoholverbot noch im Juni in Kraft treten. Damit ist sowohl der Konsum von Alkohol als auch das Mitführen alkoholischer Getränke zwecks deren Konsum innerhalb der Buchholzer Innenstadt untersagt und kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Alkoholkonsum wird dann etwa auf dem Peets Hoff, im Rathauspark, in der Fußgängerzone sowie auf dem Bahnhofsvorplatz und rund um den Kabenhof verboten sein. Geregelt wird dies in einer sogenannten „Verordnung zur Beschränkung des Alkoholkonsums im öffentlichen Straßenraum“, die mit Inkrafttreten zunächst für ein Jahr gelten soll.

Gastronomische Außenflächen als auch genehmigte Events und Veranstaltungen sind von der geplanten Verordnung beziehungsweise dem Alkoholkonsumverbot ausgenommen. Eine Beschilderung soll auf das Alkoholkonsumverbot hinweisen.

„Unsere klare Botschaft lautet: Keine Alkoholgelage in der Buchholzer Innenstadt“, betont Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse. „Mit dem geplanten Alkoholverbot schaffen wir klare Regeln, die der Szene Einhalt gebieten und die Aufenthaltsqualität im Buchholzer Zentrum verbessern sollen.“

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