05.01.2026 Ratgeber – Redaktion
Jetzt aktiv werden
Alten Kartenführerschein noch nicht umgetauscht?
Bis 2033 sollen europaweit ausschließlich fälschungssichere, einheitliche und befristete EU-Kartenführerscheine im Umlauf sein. Seit 2022 mussten deshalb nach und nach zunächst die alten „Lappen“, graue oder rosafarbene Papierführerscheine, gegen den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Seither wurden im Landkreis Harburg bereits über 32.000 Papierführerscheine umgetauscht. Und seit vergangenem Jahr sind nun auch die ersten, damals unbefristet ausgestellten Kartenführerscheine an der Reihe. Dabei ist erstmals nicht das Geburtsjahr des Inhabers, sondern der Ausstellungstermin ausschlaggebend. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger mit einem zwischen 1999 bis 2001 ausgestelltem Kartenführerschein, sind den Aufrufen der Kreisverwaltung gefolgt und haben den Umtausch bereits erledigt. Wer das noch nicht geschafft hat, sollte nun aktiv werden.
Nach Ablauf der Umtauschfrist am 19. Januar bleibt zwar die Fahrerlaubnis gültig, nicht aber die alte Karte. Bei einer Polizeikontrolle wird ein Verwarngeld fällig.
Die Abteilung BürgerService/Verkehr des Landkreises Harburg rät deshalb dazu, zeitnah einen Termin über das Online-Tool www.termin.landkreis-harburg.de zu vereinbaren. Das geht ganz einfach, wenn der Termin im BürgerService und unter dem angegebenen Link in der Termingruppe „KFZ-Zulassung/BürgerService“ der gewünschte Standort (Winsen, Seevetal-Hittfeld oder Buchholz) und der Button „Umtausch eines alten Kartenführerscheins“ ausgewählt wird. Im Anschluss erfolgt die Weiterleitung zur Terminauswahl. Für den Umtausch des unbefristeten EU-Führerscheins brauchen Antragstellende einen gültigen Personalausweis, den bisherigen Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto.
Wer nicht extra beim BürgerService der Kreisverwaltung vorbeikommen möchte, kann den Austausch auch komfortabel online über das Serviceportal für den Landkreis Harburg beantragen. Antragsteller melden sich dazu einfach mit einem Nutzerkonto auf https://portal.landkreis-harburg.de an, wählen den Online-Service „Umstellung auf den EU-Führerschein“ und laden die erforderlichen Unterlagen hoch (Personalausweis Vorder- und Rückseite, Führerschein Vorder- und Rückseite, biometrisches Foto, eingescannte Unterschrift). Nun müssen die Antragsteller nur noch auswählen, ob sie den neuen Führerschein im BürgerService-Standort Winsen, Buchholz oder Seevetal-Hittfeld abholen möchten – und fertig. Die Bezahlung läuft ebenfalls online. Sobald der neue Führerschein abgeholt werden kann, wird man über das Serviceportal per E-Mail informiert. Bei der Abholung wird einfach die alte gegen die neue Karte ausgetauscht.
Der Hintergrund der Umtauschaktion, Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein sowie durch eine Befristung auf 15 Jahre über ein aktuelles Bild verfügen und in einer Datenbank erfasst sein, um Missbrauch zu vermeiden. Grundlage des Pflichtumtausches ist eine Richtlinie der EU. Andere EU-Staaten wie Spanien, Frankreich und Portugal haben dies bereits vor längerem umgesetzt. Bundesweit mussten und müssen daher Millionen alte Führerscheine umgetauscht werden.
In den vergangenen Jahren wurden im Landkreis Harburg bereits über 32.000 Papierführerscheine umgetauscht. Für die Geburtenjahrgänge ab 1953 sind die Umtauschfristen für den rosa oder sogar grauen „Lappen“ in den Kartenführerschein bereits abgelaufen. Auch für sie ist ein Umtausch aber weiterhin möglich. Menschen, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren alten Führerschein, ungeachtet des Ausstellungsdatums, erst bis Januar 2033 umtauschen. In der derzeit laufenden „Umtauschrunde“ werden rund 12.000 Kartenführerscheine durch neue Exemplare ersetzt.
