29.01.2026 Wirtschaft & Verkehr – Redaktion

Abgabemöglichkeit für Altkleider

Die Weiternutzung spart Ressourcen und Geld

Die vollen Kleiderschränke sollen aussortiert werden, Dafür bietet der Landkreis Harburg ab sofort eine eigene Entsorgungsmöglichkeit an. Denn gut erhaltene Kleidung soll nicht im Restmüll landen. Der Landkreis hat daher auf allen fünf kreiseigenen Entsorgungsanlagen jeweils zwei Altkleidercontainer aufgestellt. Dort können ab dem Wochenende verwertbare Textilien zu den regulären Öffnungszeiten kostenlos abgegeben werden.

Der Landkreis wird angesichts eines übersättigten Altkleidermarkts vor allem durch Fast Fashion und Rückzugs von immer mehr Sammlern aktiv. Jahrzehntelang gab es bewährte Sammelstrukturen durch gemeinnützige und gewerbliche Sammler, die flächendeckend im Landkreis Harburg Sammelcontainer aufgestellt hatten und an vielen Orten auch noch haben, aber eben nicht mehr überall. Das ergänzt der Landkreis nun durch die unkomplizierte Abgabemöglichkeit auf den fünf Entsorgungsanlagen Nenndorf, Hanstedt, Tostedt-Todtglüsingen, Ardestorf und Drage. Daneben gibt es im gesamten Kreisgebiet rund 175 Altkleidercontainer von gemeinnützigen und gewerblichen Sammlern.

Dabei gilt aber wie bisher, gut erhaltene Kleidung wird über die Altkleidersammlung abgegeben, verschmutzte und verschlissene Textilien gehören nach wie vor in den Restmüll und nicht in den Altkleiderbehälter.

„Als Faustregel gilt, eine Kleiderspende ist nur dann sinnvoll, wenn man die Textilien auch einem Freund oder einer Freundin weitergeben würde“, sagt Jörg Klenner von der Abfallwirtschaft des Landkreises. Und vielleicht müssten gut erhaltene Kleidungsstücke ja auch nicht unbedingt zum Altkleidercontainer gebracht, sondern könnten weitergegeben werden, beispielsweise an Freunden und Bekannte, über Second-Hand-Shops oder Online-Portale. „Diese Weiternutzung spart Ressourcen, Geld und setzt ein Zeichen gegen die Wegwerfmentalität.“

Für die Alttextilsammlung gelten folgende Regeln, geeignet sind gut erhaltene, tragbare Bekleidung, Oberbekleidung (auch Leder, Pelze), Schuhe (paarweise gebündelt), sonstige Accessoires (Gürtel, Hüte, Mützen, Schals, Tücher, Handschuhe, Handtaschen, Stoffbeutel und Rucksäcke), saubere Bettwaren, wie Daunendecken, Steppdecken, Kissen, Matratzenschoner, saubere Heimtextilien wie Bett- und Tischwäsche, Waschlappen, Hand-,Trocken- und Badetücher, Dekorstoffe, sonstige Decken, Gardinen mit Vorhängen, Stoff- und Plüschtiere.

Nicht geeignet hingegen sind stark beschädigte Textilien (zum Beispiel löchrige Kleidung, kaputter Absatz), stark verschmutzte Textilien (beispielsweise stark zerfetzte oder mit Öl, Farbe oder anderen Substanzen verschmutzte Kleidung), genauso wenig nasse Textilien, Stoff- und Nähreste, zerschnittene Textilien.

Grundsätzlich nicht in die Altkleidersammlung gehören Polstermöbelstoffe und Matratzenbezüge, Matratzen und Schaumstoffe, Teppiche und Auslegware (Teppichboden), technische Textilien wie Schutzkleidung, Tauchanzüge, Verbandmaterialien, Zelte und Planen, Bekleidung, Schuhe und Stoff- oder Plüschtiere mit fest eingebauten, elektrischen Funktionen.

Die Abfallwirtschaft bittet darum, Textilien gut verpackt und verschlossen in die Sammelbehälter zu geben, damit Verunreinigungen vermieden werden.

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