14.07.2026 Reisen, Freizeit & Sport – Gerd Demitz

Hier haben Kamele Vorfahrt

Die kuriosesten Verkehrsregeln weltweit

Wie sagt man so schön? Andere Länder, andere Sitten – so auch im Verkehr. Vom Essens- bis hin zu Kussverbot. BLITZaktuell hat einige der kuriosesten Verkehrsvorschriften aus mehreren Urlaubsländern zusammengestellt.

In Frankreich beispielsweise ist es vielerorts möglich, sein Parkknöllchen im Tabakladen um die Ecke zu bezahlen. Sogar eine Quittung bekommt man hier. Das ist nicht nur praktisch, sondern spart auch Geld denn bei späterer Bezahlung wird es teurer. Auch die Spanier haben sich etwas überlegt, damit Parkknöllchen schneller bezahlt werden. Es gibt Rabatt. Wer innerhalb von 20 Tagen bezahlt, erhält 50 Prozent Nachlass auf Bußgelder.

Harte Strafen gegen alkoholisiertes Fahren gibt es in Italien. Ab 1,5 Promille am Steuer kann es richtig teuer werden. Bis zu 6.000 Euro Strafe drohen, und manchmal sogar Haft. Im schlimmsten Fall kann sogar das Auto beschlagnahmt und zwangsversteigert werden. Das geht jedoch nur, wenn der Fahrer auch der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Übrigens auf der langen Fahrt mal kurz eine Kleinigkeit essen oder zumindest eine Flasche Wasser trinken? In Zypern ist das tatsächlich nicht erlaubt, wenn man am Steuer sitzt.

Nur die Wenigsten wissen, dass es im kampanischen Eboli 500 Euro kosten kann, wenn sich zwei Leute im Auto küssen. Wie stark das geahndet wird, lässt sich nur vermuten, doch vermutlich ist es sicherer, sich einfach außerhalb des Wagens zu küssen. Und auch Österreich kann mit einer kuriosen Verkehrsvorschrift aufwarten. Wer bei einem Verkehrsunfall, bei dem lediglich ein kleiner Sachschaden entstanden ist, die Polizei ruft, obwohl die beiden Unfallparteien auch einfach selbst ihre Daten hätten austauschen können, muss mit einer sogenannten Blaulichtsteuer in Höhe von 36 Euro rechnen.

In der Schweiz drohen Rasern oft hohe Geldbußen von bis zu über 10.000 Schweizer Franken, was etwas mehr als 10.800 Euro entspricht, und sogar mindestens ein Jahr Haft, wenn der sogenannte „Raser Tatbestand“ hinzukommt. Ist das der Fall, wird zusätzlich noch das Fahrzeug entzogen. Als Raser gilt man beispielsweise, wenn man in einer Tempo-30-Zone 70 Kilometer pro Stunde oder mehr zu schnell oder auf der Autobahn mehr als 80 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs war. Seit Mai 2024 ist die Vollstreckung von nicht bezahlten Bußgeldern auch in Deutschland möglich, allerdings erst ab einem Betrag von 80 Schweizer Franken.

In Griechenland wird es Urlaubern schwer gemacht, nicht zu Parksündern zu werden. Die Regelungen hier sind etwas komplizierter. Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie in der Mitte gelten nämlich nur in ungeraden Monaten, während Schilder mit zwei Linien nur für gerade Monate gelten. Strafzettel fürs Falschparken bekommen? In England ist dieser nur gültig, wenn der Kontrolleur diesen auch in voller Montur ausgestellt hat. Hat er seine Uniform, inklusive Mütze, nicht auf, ist das Parkknöllchen ungültig.

Besonders absurd ist eine Verkehrsregel aus Dänemark. Wer hier losfahren möchte, muss zunächst kontrollieren, ob sein Fahrzeug verkehrstüchtig ist und ob nicht zufällig jemand gerade unter dem Auto ein Nickerchen hält. Die Sorge der Dänen ist dabei wohl, dass sich schlafende oder spielende Kinder unter dem Auto aufhalten könnten, weshalb ein Kontrollblick Pflicht ist.

Last but not least, in den Vereinigten Arabischen Emiraten leben Dromedare, also einhöckrige Kamele, und genießen dort einen hohen Stellenwert. Kein Wunder also, dass die Tiere dort immer Vorfahrt genießen, wenn sie mal eine Straße überqueren möchten.

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