20.05.2026 Wirtschaft & Verkehr – ein
Nebeneinander fahren erlaubt
Fahrradstraßen mit neuen Hinweisschildern

Foto: Stadt Buchholz
Buchholz – In den Fahrradstraßen Radeland, Buenser Weg und Dibberser Mühlenweg hat die Stadt Buchholz neue Hinweisschilder angebracht, die Verkehrsteilnehmende über die dort geltenden Regelungen informieren. Die Schilder tragen den Hinweis, dass das Nebeneinanderfahren in Fahrradstraßen erlaubt ist.
Fahrradstraßen sind nach der Straßenverkehrsordnung eine eigene Straßenart, die dem Radverkehr Vorrang einräumt. Die angebrachten Schilder weisen darauf hin, dass das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern in Fahrradstraßen erlaubt ist. Darüber hinaus gelten in Fahrradstraßen grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sowie Vorrang für Radfahrende vor Autos und anderen Kraftfahrzeugen. Welche Fahrzeuge die jeweilige Fahrradstraße zusätzlich nutzen dürfen, zeigen Zusatzschilder unter dem Fahrradstraßenschild. In Buchholz sind dies in der Regel „KfZ-frei“ oder „Anlieger frei“.
Fahrradstraßen können über die Beschilderung hinaus weitere Maßnahmen zur Unfallvermeidung umfassen. Auf dem Dibberser Mühlenweg sind beispielsweise Dooringzonen auf der Fahrbahn markiert. Diese kennzeichnen den Bereich neben Parkplätzen, in dem sich öffnende Autotüren eine Gefahr für Radfahrende darstellen. Die Stadt empfiehlt ergänzend den sogenannten Holländischen Griff. Beim Öffnen der Fahrertür mit der rechten Hand dreht sich der Oberkörper automatisch nach hinten, was den Blick auf herannahende Radfahrende verbessert. Aufkleber, die an diesen Handgriff erinnern, sind im Bürgerservice der Stadt sowie bei der Polizei in Buchholz erhältlich.
