21.03.2026 Ratgeber – ein

Selbst Strom zu erzeugen

Zweite Förderrunde für Balkonkraftwerke

Nach der erfolgreichen ersten Förderrunde setzt die Gemeinde Rosengarten ihr Engagement für den Klimaschutz und eine nachhaltige Energieversorgung fort. Ab sofort startet die zweite Auflage des kommunalen Förderprogramms für Balkonkraftwerke.

Privatpersonen mit Wohnsitz im Gemeindegebiet können für die Neuanschaffung eines Balkonkraftwerks mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt eine Förderung in Höhe von 100 Euro erhalten. Für Anlagen mit einer Wechselrichterleistung von 600 Watt gibt es eine Fördersumme von 75 Euro.

Balkonkraftwerke, auch steckerfertige Photovoltaikanlagen genannt, ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern, selbst Strom zu erzeugen und so aktiv zur Energiewende beizutragen. Die Anlagen können beispielsweise auf Balkonen, Terrassen oder an Hausfassaden installiert werden und speisen den erzeugten Strom direkt in das eigene Haushaltsnetz ein.

Mit der Förderung möchte die Gemeinde den Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort unterstützen, Bürgerinnen und Bürger finanziell entlasten und einen weiteren Beitrag zum kommunalen Klimaschutz leisten. Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der eingehenden Rechnungen genehmigter Anlagen vergeben. Alle Informationen zu den Fördervoraussetzungen, den einzureichenden Unterlagen sowie das Antragsformular entnehmen Interessierte der Internetseite der Gemeinde Rosengarten sowie der Förderrichtlinie „Balkonkraftwerke in Rosengarten“ in der Fassung vom 01.09.2025.

Die Gemeinde freut sich über die große Nachfrage aus der ersten Runde und hofft erneut auf eine rege Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Gemeinsam gestalten wir die Energiewende vor Ort. Zuwendungen können nur genehmigt werden, wenn die Haushaltsgenehmigung für den Doppelhaushalt 2026/2027 vorliegt.

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