09.03.2026 Aktuelles – Redaktion

Mikrozensuserhebung

Es kommt auf jede Auskunft an

Neu Wulmstorf – Seit 1957 wird jährlich der Mikrozensus durchgeführt, um schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen zur Nutzung durch die Politik, Verwaltung und Wirtschaft zu erheben. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung werden 1 Prozent aller Haushalte befragt.

Auch im Verlauf dieses Jahres finden wieder Haushaltsbefragungen in der Gemeinde statt. Die zu befragenden Haushalte werden postalisch durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen angeschrieben und um Auskunft gebeten. Die Befragung kann online, per Papierfragebogen oder auch telefonisch durchgeführt werden.

Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Der Mikrozensus liefert jährlich Daten zur Bevölkerungsstruktur sowie zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Haushalte. Diese Kenntnisse sind beispielsweise Voraussetzung für eine effektive Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen (zum Beispiel Kinder, kranke oder ältere Menschen, Erwerbslose und andere mehr).

Erfragt werden unter anderem allgemeine Angaben (Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit und einer eventuellen Arbeitssuche, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, Angaben zum Lebensunterhalt sowie im vierjährlichen Wechsel Angaben zur Wohnsituation, zur Krankenversicherung, zum Pendlerverhalten und zur Gesundheit.

Für die Befragung wird in jedem Jahr nach einem mathematischen Zufallsverfahren ein Prozent der Bevölkerung in Deutschland ausgewählt. Dieses Zufallsprinzip bei der Auswahl ist entscheidend dafür, dass aus den Angaben dieser Stichprobe auf die für die gesamte Bevölkerung zutreffenden Verhältnisse geschlossen werden kann. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass die Auswahlanordnung genau eingehalten wird. So kann ein Haushalt nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden: Die Mitarbeit eines Jeden ist erforderlich

Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Eine Befreiung von der Auskunftspflicht ist grundsätzlich nicht möglich.

Dieser Auskunftspflicht steht die unbedingte Geheimhaltungspflicht der Angaben seitens der amtlichen Statistik gegenüber. Sobald die erforderlichen Angaben im Statistischen Landesamt vollständig und richtig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet. Insofern kann auf Angaben des Vorjahres nicht zurückgegriffen werden. In die Aufbereitung der Daten gehen vollkommen anonym nur noch die gemachten Angaben ein. Diese sind unverzichtbares „Rohmaterial“ zur Ermittlung der hochgerechneten Ergebnisse. Aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft und damit auf die vom jeweiligen Bürger gemachten Angaben mehr möglich.

Bei dem geringen Stichprobenumfang wird jede Auskunft benötigt, wenn die hochgerechneten Ergebnisse die wahren Verhältnisse in der Bevölkerung widerspiegeln sollen. Bei nicht mehr Erwerbstätigen, besonders bei älteren Personen, fallen umfangreiche Fragenblöcke weg, etwa zur gegenwärtigen Erwerbstätigkeit und zur Arbeitssuche. Weitere Erläuterungen finden sich auf den Seiten zum Mikrozensus sowie auf den Internetseiten des Landesamts für Statistik Niedersachen und des Statistischen Bundesamtes.

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