28.02.2026 Aktuelles – ein
Beginnender Vogelzug
Geflügelpest: Ansteckungsrisiko nimmt wieder zu

Ein Kranichtrupp auf dem Weg nach Norden. Foto: NABU
Mit dem Frühling und der langsam, aber sicher beginnenden Rückkehr von Millionen Zugvögel aus ihren Winterquartieren nach Nordeuropa steigt in Nordostniedersachsen nun auch wieder das Risiko, dass die hochansteckende aviäre Influenza („Vogelgrippe“ oder „Geflügelpest“) in Geflügelhaltungen eingeschleppt wird. Während der Woche brach die Geflügelpest in einer Putenhaltung im Landkreis Cloppenburg, in kleineren Geflügelhaltungen in der Wesermarsch und in Wilhelmshaven sowie einem Vogelpark im benachbarten Heidekreis aus. Auch im Landkreis Harburg wurden zuletzt vereinzelt tote Wildgänse aufgefunden, die positiv auf die Geflügelpest getestet worden sind. Angesichts des steigenden Ansteckungsrisikos ruft der Veterinärdienst des Landkreises Harburg deshalb alle Geflügelhalter, auch Kleinstbetriebe und Hobbyhalter, ausdrücklich auf, die zum Schutz vor der Geflügelpest notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.
„Wir haben die Geflügelpest-Situation und das durch den beginnenden Vogelzug zunehmende Ansteckungsrisiko genau im Blick“, betont Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Migration, Ordnung und Verbraucherschutz, zu der auch der Veterinärdienst gehört. „Aktuell ist eine Stallpflicht für Hausgeflügel zur Geflügelpestprävention unserer Einschätzung nach nicht erforderlich. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sollten das bestehende Risiko jedoch unbedingt ernst nehmen und die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen um Schutz ihrer Bestände streng einhalten.“
Merkblätter mit den wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen zur Geflügelpestprävention und zusätzliche Informationen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden sich unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest. Insbesondere sollte soweit wie möglich verhindert werden, dass Hausgeflügel mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln in Kontakt kommen kann. Zudem sollten Geflügelhalterinnen und -halter ihr Geflügel immer genau auf Auffälligkeiten beobachten (beispielsweise vermehrte Sterblichkeit, verringerte Nahrungs- oder Wasseraufnahme oder Rückgang der Legeleistung) und Krankheits- oder Todesfälle vom behandelnden Tierarzt abklären lassen sowie dem Veterinäramt des Landkreises Harburg unter Telefon 04171 693466 oder E-Mail tiergesundheit@lkharburg.de mitteilen .
Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt außerdem ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden. Spaziergänger und Haustiere sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermeiden. Genauso sollten Jäger, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden. Tot aufgefundene Wildvögel sollten dem Veterinärdienst gemeldet werden.
Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen, massenhaftem Verenden und dadurch bei Hausgeflügel auch zu schweren wirtschaftlichen Schäden führen. Eine Therapie für infizierte Vögel gibt es derzeit ebenso wenig wie einen in Deutschland zugelassenen Impfstoff. Erkrankungen beim Menschen sind äußerst selten und setzen einen sehr engen Kontakt mit infizierten Tieren voraus. Erhitzte Geflügelprodukte können bedenkenlos verzehrt werden.
