11.02.2026 Aktuelles – ein
Rat senkt Defizit für 2026
Stadt Buchholz beschließt Nachtragshaushalt

Bei der Ratssitzung in der Empore wird der Nachtragshaushalt beschlossen. Foto: ein
Buchholz – Der Rat der Stadt Buchholz hat am 9. Februar in seiner ersten Sitzung des Jahres einen Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2025/26 verabschiedet. Mit einem interfraktionellen Antrag reagiert die Stadt auf Auflagen des Landkreises und reduziert das geplante Defizit deutlich.
Vor zahlreichen Zuschauern in der Empore beschloss der Rat am Montagabend umfangreiche Anpassungen am städtischen Haushalt. Der Landkreis hatte den ursprünglichen Doppelhaushalt 2025/26 nur mit Einschränkungen genehmigt. Grund war ein Defizit von 4,6 Millionen Euro für das Jahr 2026. Dieses soll nun durch verschiedene Maßnahmen, wie beispielsweise Kürzungen in den Teilhaushalten der Verwaltung und Steuererhöhungen, auf 2,4 Millionen Euro gesenkt werden. Nach intensiven Beratungen und Debatten in den vergangenen Wochen legten CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Buchholzer Liste zu den Steuererhöhungen gemeinsam einen interfraktionellen Antrag vor.
Die Mehrheit des Rates stimmte der Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer von 415 auf 425 von Hundert zu. Die Stadt rechnet dadurch mit Mehreinnahmen von 100.000 Euro. Auch die Gewerbesteuer wird angehoben. Der Hebesatz erhöht sich von 400 auf 410 von Hundert, was zu erwarteten Mehreinnahmen von 600.000 Euro führt. Bei der Vergnügungssteuer steigt der Satz für Spielhallen von 22 auf 25 Prozent, für andere Aufstellorte wie Kneipen von 15 auf 18 Prozent. Die Ratsmitglieder beschlossen zudem, ihre eigenen Aufwandsentschädigungen zu kürzen. Darunter fällt das doppelte Sitzungsgeld sowie die Pauschale für die papierlose Ratsarbeit.
