23.12.2025 Ratgeber – Gerd Demitz

Auf Sicherheit achten

Der Umgang mit Feuerwerk in der Silvesternacht

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk findet in diesem Jahr vom 29. Dezember bis 31. Dezember statt. Weniger Raketen und Knaller bedeuten einen Gewinn für die Umwelt, die Gesundheit und den eigenen Geldbeutel. Die Feinstaubbelastung steigt gerade an Silvester und Neujahr massiv an. Wer dennoch knallen möchte sollte aber auf Sicherheit für sich und seine Mitmenschen achten. Nach Paragraf 23 der Sprengstoffverordnung ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, wie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.

Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die eine CE-Kennzeichnung und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann zudem nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen und „Blindgänger“ nicht erneut zünden. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr beziehungsweise den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.

Vorsichtshalber Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen und Fenster und Türen geschlossen halten. Übrigens gilt auch, wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.

Nach oben scrollen