29.11.2025 Wirtschaft & Verkehr – Redaktion
Freie Fahrt zwischen Stelle und Fliegenberg
Bahnbrücke Stelle ist wieder eingeschränkt befahrbar

Die Bahnbrücke der Kreisstraße 22 zwischen Stelle und Fliegenberg ist eingeschränkt wieder freigegeben. Foto: Landkreis Harburg
Stelle – Die Bahnbrücke im Zuge der Kreisstraße 22 wurde am Freitagmorgen wieder eingeschränkt freigegeben. Die Schäden an dem Bauwerk lassen eine eingeschränkte Nutzung zu. Dazu wurde eine Ampel installiert und entsprechende Hinweisschilder aufgestellt.
Damit alle Verkehrsteilnehmer die Brücke sicher nutzen können und um das Bauwerk möglichst gering zu belasten, kann die Brücke nur einspurig befahren werden. Der Verkehr wird mit einer Ampel geregelt. Bei der freigegebenen Fahrspur beträgt das maximal zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge 30 Tonnen. Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen überschreiten, müssen mindestens 50 Meter Abstand eingehalten. Starkes Beschleunigen und Bremsen sollte vermieden werden. So kann die Lebensdauer der Brücke und damit die Befahrbarkeit möglichst lange erhalten werden.
Natürlich können auch Fußgänger und Radfahrer die Brücke damit wieder überqueren. Auf den Bahnverkehr der Hauptstrecke zwischen Hamburg und Lüneburg haben die Einschränkungen keine Auswirkungen.
Die gut 50 Jahre alte Brücke, die aus drei Feldern mit langen Spannweiten besteht, weist massive Schäden auf, die aber äußerlich nicht sichtbar waren. Bei der Herstellung der bisherigen Brücke 1975 wurde ein Spannstahl verbaut, der nach heutigem Standard als spannungsrissgefährdet einzustufen ist. Nach genauen Untersuchungen halten die Gutachter die eingeschränkte Nutzung jedoch für möglich, die Sperrung kann eingeschränkt aufgehoben werden.
„Jede Nutzung über diese Beschränkungen hinaus bergen aber die Gefahr, dass sich die Schäden an der Brücke erheblich vergrößern und eine erneute Vollsperrung erforderlich wird“, sagt Robert Panusch vom Betrieb Kreisstraßen. „Der Landkreis Harburg wird den Brückenzustand weiter engmaschig überwachen.“ Angesichts der alters- und konstruktionsbedingten Schäden kann die Brücke nicht mehr saniert werden, der Bauplanungsausschuss hat sich bereits grundsätzlich für einen Ersatzneubau ausgesprochen.
Die Kreisverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die Hinweise und Einschränkungen auf der Beschilderung ernst zu nehmen und einzuhalten und bittet um Verständnis für die Einschränkungen.
