06.10.2025 Verschiedenes – ein
SoVD fordert den Erhalt des Pflegegrads 1
Hauswirtschaftsleistungen und Hilfen fördern – nicht streichen
Die fünfstufigen Pflegegrade (PG) waren eine Errungenschaft in der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Nicht nur Menschen mit Demenz und alleinlebende Pflegebedürftige mit niedriger Rente profitieren davon. Der sogenannte Entlastungsbetrag war auch, wie der Name schon sagt, erstmals zur Entlastung der pflegenden Angehörigen gedacht. Der PG 1 soll das Leben im Pflegehaushalt erleichtern und den Angehörigen auch Beratung und Hilfen oder mal eine Auszeit vom Pflegealltag ermöglichen. Der PG 1 gewährt weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen. Er bezuschusst niedrigschwellig den Zugang zu Pflegehilfsmitteln, Hausnotrufsystem und hauswirtschaftlicher Hilfe und anderes mehr.
Aus der Bundesregierung verlautet nun die Absicht, bei der Pflege zu sparen, unter anderem die Abschaffung des Pflegegrads 1. Direkt betroffen wären mehr als 860.000 Pflegebedürftige im PG 1. Laut Berechnungen des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung würden die Einsparungen durch die Streichung des PG 1 etwa 1,8 Milliarden Euro betragen.
In Niedersachsen würde diese Leistung somit für fast 80.000 Pflegehaushalte mit PG 1 entfallen. (Quelle BT-Drs.21/1784) Aber auch Pflegebedürftige mit höheren Pflegegraden von 2 bis 5 haben einen Anspruch auf die Leistungen, die im PG 1 gewährt werden. Ob auch für sie die PG-1-Leistungen gestrichen werden sollen, ist derzeit unklar. Wenn ja, würden die Belastungen für Pflegehaushalte erheblich höher ausfallen, andererseits die Einsparung der Bundesregierung steigen.
Die Pflegebedürftigkeit wird auf Antrag bei der Pflegeversicherung (PV) durch den medizinischen Dienst (MD) ermittelt und in Pflegegraden von 1 bis 5 bemessen. PG 1 betrifft Menschen mit geringen Einschränkungen der Selbstständigkeit. „Wir wissen jedoch aus Erfahrung in Mitgliedergesprächen“, sagt Hannelore Buls, Vorsitzende des SoVD Neu Wulmstorf, „dass gerade fehlende Hilfe eine Schnellstraße in mehr Pflegebedürftigkeit ist.“ Wenn keine frischen Lebensmittel mehr gekocht werden, es vielleicht auch an häuslicher Hygiene mangelt, weil die Wanne zu hoch oder die Treppe zur Waschmaschine im Keller zu steil ist, stellten sich als Folge schnell weitere Gebrechen im Alter ein.
Der SoVD hält die Streichung dieser Grundleistung deshalb politisch für sehr kurzsichtig, denn höhere Pflegegrade sind oft die Folge. Anstatt die Finanzen dafür also zu streichen, sollten die zu erbringenden Leistungen eher gefördert werden, „um zu vermeidende Verschlechterungen auch tatsächlich zu vermeiden“, so Buls. Der PG 1 soll hauptsächlich dazu beitragen, die Selbständigkeit zu erhalten. So ermöglicht er den Betroffenen, möglichst lange und selbstständig in den eigenen vier Wänden zu wohnen, statt weitere Pflegeleistung in Anspruch nehmen oder sogar in ein Pflegeheim umziehen zu müssen. Nicht zuletzt entlasten die Leistungen im PG 1 auch die pflegenden Angehörigen. „Die bei Streichung wegfallenden Hilfen von außen werden dann wieder den Familienfrauen aufgelastet“, so Buls weiter. Der Anteil der häuslichen Pflege in Niedersachsen ist bereits jetzt von zuvor 80 auf inzwischen 86 Prozent angestiegen. Diese unbezahlte Arbeit werde überwiegend von den Frauen in den Familien erbracht, die Streichung wäre also auch eine diskriminierende Maßnahme.