22.08.2025 Verschiedenes – Redaktion
Ausgabe der Karten bis Anfang Oktober
Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete in vollem Gange
Geflüchtete Menschen, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, haben grundsätzlich Anspruch auf Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Vergangenes Jahr beschloss die Bundesregierung, dass Geflüchtete diese Leistungen auch über eine möglichst bundesweit einheitliche Bezahlkarte erhalten können. Im Landkreis Harburg fiel der Startschuss für die Ausgabe der Bezahlkarte Ende Juli. Die Abteilung Migration, Ordnung und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung gibt die Bezahlkarten nach und nach an alle hier lebende Geflüchteten aus, die Anspruch auf Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Aktuell sind das im Landkreis Harburg insgesamt rund 1.600 Menschen, deren Asylverfahren entweder läuft oder die geduldet werden oder ausreisepflichtig sind. Pro Woche wird eine der zwölf Städte, Samt- oder Einheitsgemeinden umgestellt, die Bezahlkarten werden in den örtlichen Rathäusern ausgegeben. Zuletzt haben die in der Stadt Winsen, der Gemeinde Stelle und in der Stadt Buchholz lebenden Leistungsberechtigten ihre Karte erhalten. In dieser Woche läuft die Ausgabe in Seevetal. Die anderen Kommunen im Kreisgebiet folgen. Geflüchtete, die den Ausgabetermin verpassen, müssen einen Termin bei der Abteilung Migration in Winsen buchen und erhalten dort ihre Karte.
„Wir gehen derzeit davon aus, dass wir alle Leistungsberechtigten bis Anfang Oktober mit ihren Bezahlkarten ausgestattet haben und danken unseren Kommunen für die tatkräftige Unterstützung des Einführungsprozesses“, berichtet Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Migration, Ordnung und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung.
Die Bezahlkarte dient als Bargeldersatz und funktioniert wie eine guthabenbasierte VISA-Debitkarte ohne Kontobindung. So können auch Geflüchtete, die kein eigenes Bankkonto haben, bundesweit bargeldlos bezahlen. Sie wird monatlich per SEPA-Überweisung aufgeladen und kann nicht überzogen werden. Geldtransfers ins Ausland sind nicht möglich. Grundsätzlich können am Geldautomaten oder in entsprechend ausgestatteten Geschäften pro Monat 50 Euro Bargeld abgehoben werden. Mehr Informationen zur Bezahlkarte finden sich auf https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/auslanderangelegenheiten/informationen_zur_bezahlkarte/.
Ziel der Bezahlkarte ist es, das Risiko zu minimieren, dass für die Deckung des Lebensunterhaltes vorgesehene Gelder ins Ausland oder an Schleuser abfließen. Geflüchtete ohne eigenes Konto können mithilfe der Karte anders als bisher am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen. Auch Überweisungen sind möglich, sofern die Empfänger dafür zugelassen sind. Und gleichzeitig sollen auch die fürs Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Behörden wie der Landkreis Harburg entlastet werden, indem Verwaltungsaufwände für Bargeldauszahlungen reduziert und die monatliche Abrechnung der Leistungen vereinfacht wird.
Für eine möglichst bundesweit einheitliche Regelung für die Bezahlkarte arbeitet das Land Niedersachsen gemeinsam mit 13 weiteren Bundesländern nach einer Ausschreibung mit dem Dienstleister „secupay AG“ zusammen. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben sich für eigene Insellösungen entschieden. Dementsprechend sollen sowohl die Landesaufnahmebehörde (LAB) wie auch die für das Asylbewerberleistungsgesetz verantwortlichen Kommunen, das entsprechende System nutzen. Seit Ende Dezember 2024 erhalten Geflüchtete in den Sammelunterkünften der LAB die Karte, nun werden landesweit alle Grundleistungsempfänger in den Kommunen ausgestattet. Das Land übernimmt die Kosten für die Einführung und den Betrieb der Bezahlkarte für die vorgesehene Vertragslaufzeit von zunächst vier Jahren.