24.05.2025 – Redaktion
Beantragen statt Abstellen!
Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum
Symbolbild. Foto: Gemeinde Neu Wulmstorf
Neu Wulmstorf – In den vergangenen Wochen häufen sich im Gemeindegebiet Neu Wulmstorf Fälle unerlaubter Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum. Big Bags und Container, abgemeldete Fahrzeuge oder auch abgekoppelte Anhänger werden ohne Anmeldung und teils ohne jede Absicherung auf Straßen oder Gehwegen abgestellt.
Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass solche Nutzungen grundsätzlich nicht erlaubt sind, solange keine Sondernutzungserlaubnis beantragt und genehmigt wurde. Dies dient nicht nur der Ordnung, sondern auch der Verkehrssicherheit, denn viele der abgestellten Gegenstände sind ungesichert und stellen somit eine Gefahr für andere VerkehrsteilnehmerInnen dar.
Neben dem Abstellen von Containern, Big Bags und nicht zugelassenen Fahrzeugen zählen beispielsweise auch folgende Nutzungen wie das Aufstellen von Auslagen zur Kundenwerbung (zum Beispiel Obstkisten vor Läden), das Aufstellen von Verkaufswagen oder mobilen Verkaufsständen, ebenso wie das Aufstellen von Info-Ständen, Plakatständern oder Werbeschildern im öffentlichen Raum.
Wer eine Sondernutzung plant, muss im Vorfeld eine Genehmigung bei der Gemeinde beantragen. Die entsprechenden Anträge und Informationen finden sich auf der Website der Gemeinde oder sind direkt beim Fachdienst Ordnung zu erhalten.
Bei Rückfragen zur Sondernutzung oder zur richtigen Antragstellung hilft das Team gerne weiter.