06.11.2026 Ratgeber – Redaktion
Goldener Herbst – freie Wege
Laub sachgerecht räumen für mehr Sicherheit

Symbolbild. Foto: ein
Der Herbst kleidet Straßen und Wege bestenfalls in bunte und warme Farben. Doch der malerische Anblick birgt auch Herausforderungen. Nasses Laub verwandelt sich schnell in eine rutschige Gefahr für Fußgänger und Radfahrer. Die Gemeinde Seevetal erinnert deshalb alle Grundstückseigentümer an ihre Pflicht zur Laubbeseitigung.
Seevetal ist derzeit mit Hochdruck dabei, Straßen und gemeindeeigene Flächen zu reinigen. Auch wenn die Fahrbahnen in vielen Fällen von der Gemeinde gereinigt werden, haben die Anlieger in jedem Fall die Pflicht, Geh- und Radwege, sowie Grün- und Seitenstreifen zu reinigen. Dies gilt auch bei Kreis- und Landesstraßen. Zahlen Eigentümer keine Straßenreinigungsgebühren, muss zusätzlich die Hälfte der Fahrbahn selbst gereinigt werden.
Laub sollte man nicht auf die Straße oder in den Rinnstein kehren. So vermeiden Haus- und Grundstücksbesitzer verstopfte Kanalisationen und Hochwassergefahren bei Starkregen. Laub und Pflanzenschnitt können über die monatliche Grünabfallabfuhr, kostenpflichtige Grünabfallsäcke oder über die Abfallanlagen des Landkreises entsorgt werden. Übrigens im privaten Garten können sie gern zum Wohle von Insekten und Kleintieren Laub liegen lassen. Laub auf Gehwegen und Seitenstreifen müssen die ‚ Anwohner selbst entfernen, denn die Straßenreinigung fokussiert sich ausschließlich auf die Fahrbahnen.
Durch umsichtiges Handeln lassen sich nicht nur Unfälle verhindern, sondern auch unnötige Zusatzkosten für die Straßenreinigung vermeiden. Packen wir es gemeinsam an! Für mehr Sicherheit, Sauberkeit und ein angenehmes Wohnumfeld in der bunten Herbstzeit.
Zusätzliche Informationen sind unter www.seevetal.de/eigentuemertipps zu finden, den Kehrplan als PDF mit einer Liste der Straßen, auf denen die Kehrmaschine reinigt, und des üblichen Wochentags der Reinigung (Verschiebungen möglich) gibt es unter www.seevetal.de/kehrplan.
