23.07.2026 Aktuelles – Redaktion (KI)

Blauzungenkrankheit in Niedersachsen

Tierhalterinnen und Tierhalter sollten Vorsorge treffen

Nach dem ersten Nachweis des Blauzungenvirus-Serotyps 8 (BTV-8) in einem Rinderbestand im Landkreis Göttingen am 17. Juli erstreckt sich die Handelsrestriktionszone nun auf weite Teile Niedersachsens. Für empfängliche Tiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas gelten besondere Handelsvorgaben. Der Landkreis Harburg ist nicht betroffen, dennoch rät das Veterinäramt aufgrund des Ansteckungsrisikos zur Impfung oder Auffrischung der Impfung.

„Eine Impfung bietet den wirksamsten Schutz vor schweren Symptomen, Tierverlusten und wirtschaftlichen Einbußen“, erklärt Thorsten Völker, Leiter des Veterinäramtes. Da Impfstoffe aktuell nicht flächendeckend verfügbar sind, wird Tierhaltenden ein regelmäßiger Austausch mit Tierärzten empfohlen, um Verfügbarkeiten zu klären und zusätzliche Maßnahmen (zum Beispiel zur Gnitzenabwehr) zu besprechen. Eine Impfung gegen Serotyp 3 schützt nicht gegen Serotyp 8, hier ist eine eigene Impfung notwendig.

Die Blauzungenkrankheit (BTV) ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche, die vor allem Wiederkäuer betrifft, für Menschen jedoch völlig ungefährlich ist. Die Übertragung erfolgt saisonal durch Mücken. Während andere Wiederkäuer oft symptomlos bleiben, zeigt das Schaf typische klinische Symptome wie massive Ödeme, Blutungen, Fieber, Schleimhautentzündungen und die charakteristische Schwellung der Zunge. Zudem kann es zu Trächtigkeitsstörungen, Aborten und Missbildungen kommen.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Landkreises unter https://www.landkreis-harburg.de/blauzungenkrankheit sowie beim Veterinäramt des Landkreises Harburg unter Telefon 04171 693466 und E-Mail tiergesundheit@lkharburg.de. Eine interaktive Karte der Restriktionszone findet sich unter https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/tierseuchen_tierkrankheiten/wiederkauer/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit-21712.html.

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