29.01.2025 – Redaktion
Erhalt der alten Ortskerne
Transparente Erstellung der Gestaltungssatzung
Stiftskirche Ramelsloh Foto: Flusslandschaft Elbe GmbH / Markus Tiemann
Die charakteristische Schönheit der Seevetaler Ortsteile Holtorfsloh, Ohlendorf und Ramelsloh soll mit Hilfe einer Gestaltungssatzung langfristig gesichert werden. So werden die Ortsbilder geschützt und trotzdem neue Bauten ermöglicht. Damit neue Gebäude sich zukünftig harmonisch in die bestehende Bebauung einfügen, bedarf es zunächst einer fotografischen Bestandsaufnahme ab Februar.
Die Aufstellung einer solchen sogenannten Gestaltungssatzung wurde im vergangenen Jahr im Verwaltungsausschuss beschlossen. In einem ersten Schritt werden nun die Planungsbüros c/o Zukunft und MOR Architektur & Stadtplanung eine umfassende fotografische Dokumentation der Ortskerne erstellen. Diese Aufnahmen dienen als Grundlage für die Entwicklung der Gestaltungssatzung und verdeutlichen die Merkmale der Gebäude und Straßenräume.
Was bedeutet eine Gestaltungssatzung konkret? Sie regelt, wie neue Gebäude und Baumaßnahmen gestaltet werden müssen, um das Ortsbild zu erhalten. Dabei können unter anderem Aspekte wie Dachform, Fassadengestaltung und die Auswahl von Baumaterialien berücksichtigt werden. Was genau durch die Gestaltungssatzung in Ramelsloh, Ohlendorf und Holtorfsloh geregelt wird, ist im weiteren Verfahren abzustimmen.
Der Prozess der Erstellung einer Gestaltungssatzung ist transparent und entspricht dem gleichen Ablauf wie bei der Aufstellung eines Bebauungsplans. Nach der Bestandsaufnahme wird dementsprechend eine frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen. Die Gemeinde wird wie gewohnt darüber informieren, wenn die Beteiligung ansteht, damit Interessierten die Möglichkeit haben, Anregungen und Ideen einzubringen.