15.08.2024 – Gerd Demitz

Wer anderen aus einer Notlage hilft

Bei Rettung Ertrinkender automatisch versichert

Foto: DLRG
In Panik geratene Personen können durch Umklammerung ihre Retter in Gefahr bringen. Foto: DLRG

In Niedersachsen kommt es im Sommer an Flüssen, Seen und am Meer immer wieder zu tragischen Schwimmunfällen. Gefahren werden unterschätzt und oftmals werden Gewässern aufgesucht, die nicht hinreichend gesichert oder überwacht sind.

Gut zu wissen für alle, die versuchen, Ertrinkende zu retten, sie stehen bei ihrem Einsatz unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das teilt der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover (GUVH) anlässlich immer wieder vorkommender Ertrinkungsunfälle in Niedersachsen mit. Der GUVH ist zuständiger Unfallversicherungsträger für Ersthelfende und private Retter und Retterinnen in weiten Teilen Niedersachsens.

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten der Behandlung, wenn sich ein Mensch bei einer Rettungshandlung verletzt. Der Versicherungsschutz wird in dem Moment wirksam, in dem jemand aktiv ins Geschehen eingreift. Versicherte erhalten umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Regelleistungen für Versicherte sind identisch mit denen, die einem Versicherten nach einem Unfall bei der Arbeit zustehen. Schon Vorbereitungshandlungen, wie das Verständigen von Polizei, Feuerwehr, Arzt oder Rettungsdienst sind versichert.

Hinter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Ersthelfende und Retter steht ein Grundsatz des Sozialgesetzbuchs – Privatpersonen, die sich bei Not- und Gefahrensituationen für andere einsetzen, sollen abgesichert sein, wenn sie bei ihrem Einsatz verunglücken. Zuständig in Niedersachsen sind die Gemeinde-Unfallversicherungsverbände.

Die Gemeinde-Unfallversicherungsverbände in Niedersachsen gehen jedem Hinweis auf eine Hilfeleistung nach, beispielsweise nach einem Anruf oder aufgrund von Presseberichterstattungen. Jeder Fall wird sorgfältig geprüft. Deshalb sollten Polizeiprotokolle oder ähnliche Dokumente vorgelegt werden, sofern sie vorhanden sind.

Vor der Rettung eines Ertrinkenden muss Hilfe per Handy herbeigerufen werden (Telefonnummer 112), damit die Rettung durch professionelle Hilfe unterstützt werden kann. Sollte jemand selbst einen Rettungsversuch unternehmen, ist es wie bei jedem Notfall wichtig, auf den Eigenschutz zu achten. Dabei sollte die körperliche Konstitution und Kenntnisse in der Wasserrettung vorher selbst abgeschätzt werden, ob diese ausreichen, um eine Person mittels Schleppgriff an den Strand zu bringen. In Panik geratene Personen können durch Umklammerung ihre Retter in Gefahr bringen. Im Meer können Ertrinkende durch Unterströmungen in Richtung offene See hinausgezogen werden. Hohe Wellen erschweren den Rettungsvorgang zusätzlich.
Quelle: Landesunfallkasse Niedersachsen

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