07.08.2024 – Gerd Demitz

Ausbruch der Blauzungenkrankheit

Keine Entschädigung für ungeimpfte Tiere

Wie erwartet ist die Blauzungenkrankheit nun auch im Landkreis Harburg ausgebrochen. Jeweils ein Tier aus Rinderhaltungen in den Samtgemeinden Tostedt und Elbmarsch wurde bei Routineuntersuchungen positiv auf das Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (BTV-3) getestet.
Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich, auch ein Verzehr von tierischen Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich. Die BT ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die nur Wiederkäuer wie Schafe, Rinder oder Ziegen, Wildwiederkäuer wie Reh-, Rot- oder Damwild, aber auch sogenannte Neuweltkameliden wie Lamas und Alpakas betrifft. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken, die sogenannten Gnitzen. Da das Virus nun offenbar den Landkreis Harburg erreicht hat, empfiehlt das Kreisveterinäramt allen Haltern gefährdeter Tiere dringend, sich unverzüglich mit ihrer Tierärztin oder ihrem Tierarzt in Verbindung setzen. In den meisten Fällen wird dieser eine Impfung und eine Behandlung der Tiere mit sogenannten Repellentien, die Gnitzenstiche verhindern, empfehlen und durchführen.

Gegen die Krankheit steht derzeit kein zugelassener Impfstoff in der Europäischen Union zur Verfügung. Das Land Niedersachsen hat die Anwendung von drei nicht zugelassenen Impfstoffen gegen BTV-3 jedoch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die Impfstoffe sollen die Verbreitung des Virus vermindern und die klinischen Symptome bei den Tieren verringern oder ganz verhindern. Die nachgewiesenen Kosten in Höhe von maximal drei Euro für den Impfstoff zur Grundimmunisierung bei Schafe und Ziegen übernimmt die Tierseuchenkasse Niedersachsen als Härtefallbeihilfe. Gleichzeitig zahlt die Tierseuchenkasse keine Entschädigung für ungeimpfte Tiere, die an der Blauzungenkrankheit sterben.

Durch das Grassieren der Blauzungenkrankheit in Niedersachsen, ein erster Fall wurde im Herbst 2023 im Landkreis Ammerland festgestellt, hat das gesamte Bundesland den sogenannten Freiheitsstatus für die Blauzungenkrankheit verloren. Der Handel mit Tieren, die sich infizieren könnten – also Schafe, Rinder, Ziegen und andere Wiederkäuer – ist deshalb nur unter strengen Auflagen möglich. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Landkreises unter https://www.landkreis-harburg.de/blauzungenkrankheit und des Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) www.tierseucheninfo.niedersachsen.de. Sämtliche Fälle der BT müssen dem Kreisveterinäramt gemeldet werden, Telefon 04171 693466 oder E-Mail veterinaerdienst@LKHarburg.de.

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